EX/A40/20401602/20092019-1
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Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Köln
Brügelmannstraße 5
50679 Köln
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
666,40
EUR (inkl. USt)
(Netto: 560,00 EUR)

Gesamt
666,40
EUR (inkl. USt)
(Netto: 560,00 EUR)

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Ihr Nutzen:
Seminar im Bereich Qualitätsmethoden und Qualitätstechniken: Unsere Referenten vermitteln Ihnen die relevanten Kenntnisse, um als Produktsicherheitsbeauftragter für die Automotive-Branche tätig werden zu können. Sie erhalten einen Überblick über kundenspezifische Anforderungen der Automobilhersteller an die Lieferkette. Als Produktsicherheitsbeauftragter ist es Ihre Aufgabe, produktsicherheitsrelevante Mängel zum Schutz der Verbraucher zu vermeiden. Hieraus resultieren die Anforderungen an den Produktsicherheitsbeauftragten in der Zulieferindustrie. Das bedeutet im Einzelnen:

- Fehlerprävention beim Produktentstehungsprozess
- Vermeidung von produktsicherheitsrelevanten Fehlern in der Fertigung, Montage und in Prüfprozessen
- Risikobewertungen im Rahmen von Projekten, Prozessen oder Produkten
- Sicherstellung von Informationsaustausch

In diesem Teil der Ausbildung zum Produktsicherheitsbeauftragten vermitteln wir Ihnen die Methoden und Werkzeuge zur Umsetzung dieser Aufgaben mit dem Schwerpunkt Automobilindustrie. Durch den Bezug zu Normen, zu Gesetzen und zu kundenspezifischen Anforderungen lernen Sie die Aufgaben und Befugnisse eines Produktsicherheitsbeauftragten kennen und durch Praxisbeispiele gesichert anzuwenden.

Nach dem Besuch der insgesamt dreitägigen Ausbildung zum Produktsicherheitsbeauftragten (TÜV), Teil 1 und Teil 2, können Sie eine Prüfung ablegen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen. Ihnen fehlen die Grundlagen zum Thema rechtliche Vorschriften? Dann besuchen Sie auch unser Grundlagenseminar zum Produktsicherheitsbeauftragten (Teil 1).
Teilnehmerkreis:
Diese Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsführung, Technische Leitung, Konstrukteure, Entwicklungsleiter sowie Mitarbeiter des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung, die die Aufgabe des Produktsicherheitsbeauftragten übernehmen sollen. Der 2. Teil dieser Ausbildung richtet sich insbesondere an die Zulieferindustrie der Automobilindustrie.
Inhalt:
3. Tag

Teambildung ("Störfallteam")

Analyse des "Störfalls", Situationsanalyse (Kepner Tregoe)

Ableitung von Sofortmaßnahmen

Sicherstellung der Kommunikation (inkl. Selbstanzeige)

Praktische Anwendung der Problemlösungsmethoden:
- Ishikawa, 5-Why, Global 8D-Report

Umgang mit "Besonderen Merkmalen" (BM)
- BMS: Sicherheitsanforderungen, Produktsicherheit
- BMZ: Zulassungsanforderung
- BMF: Forderungen/Funktion

Prozessreifegrad in der Produktentwicklung

Anforderung der OEM an Konstruktions- und Prozess-FMEA

Prüfung
Voraussetzungen:
Voraussetzung ist der Besuch der Veranstaltung Produktsicherheitsbeauftragter, Teil 1 - Basiswissen.
Hinweise:
Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine separate Anmeldung erforderlich, es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV NORD CERT, mit dem Sie die Normenanforderung aus dem Abschnitt 7.2 der DIN EN ISO 9001 erfüllen.

Wenn die Möglichkeit besteht, bringen Sie bitte ein Laptop mit.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:


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