Gemäß Kapitel 84, 85 und 90 der Kombinierten Nomenklatur
Ihr Nutzen:
Vermeidung von Überzahlung und Nachzahlung von Zöllen sowie drohender Straf- und Bußgeldverfahren bei Falschtarifierung. Erstattung zu viel gezahlter Zölle und EUSt. Für Importeure und Exporteure von Computern, Laptops, Druckern, Kopierern, Multimediageräten, Handys, Netzwerkgeräten, MP3-Playern, Digicams, Camcordern u.v.m. unabdingbar, um Abgaben sicher kalkulieren zu können. Praxisorientiert werden Schritt für Schritt die Wege zu einer korrekten Einreihung der eigenen Waren in die Kapitel 84, 85 und 90 der Kombinierten Nomenklatur erklärt.
Teilnehmerkreis:
Leiter und Mitarbeiter aus dem Einkauf, Versand, Vertrieb und Zoll sowie Mitarbeiter aus technischen Abteilungen; Ausfuhrverantwortliche, Speditionsmitarbeiter. Geschäftsführer CEOs und CFOs, da sie organisationsverantwortlich sind
Inhalt:
Anwendung der Allgemeinen Vorschriften der KN (AV). Bedeutung von Anmerkungen (Zuweisungs-, Ausweisungs- und Definitionsanmerkungen), Erläuterungen und Einreihungsverordnungen
Abgrenzung von Waren der Kapitel 84, 85 und 90 zu unvollständigen bzw. noch nicht zusammengesetzten Waren
Überblick und Systematik des Abschnitts XVI; Abgrenzung der Kernbegriffe innerhalb des Abschnittes, insbesondere der Multifunktionsmaschinen von den Kombinierten Maschinen, den Maschinen mit vielseitiger Verwendungsmöglichkeit und den funktionellen Einheiten
Grundsätze der Einreihung von „Teilen“ und „Zubehör“ in Abschnitt XVI und im Kapitel 90. Einreihungsübungen; nicht jedes umgangssprachliche Teil einer Maschine ist auch zolltarifrechtlich relevant.
Ermittlung der einschlägigen, verbindlichen Zolltarifauskünfte in der EBTI-Datenbank zur Absicherung der Wareneinreihung der Teilnehmer
Beantragung und Verwendung von verbindlichen Zolltarifauskünften