Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen
Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3
Ihr Nutzen:
Der Lehrgang vermittelt Ihnen die nach TRBS 1203 geforderten Fachkenntnisse im Explosionsschutz. Mit diesem Wissen ausgerüstet sind Sie in der Lage, als „Befähigte Person“ eigenverantwortlich elektrische und mechanische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen zu überprüfen. Dazu gehört auch die Überprüfung der Explosionssicherheit von Arbeitsplätzen vor der erstmaligen Benutzung.
Der Lehrgang richtet sich nach den Anforderungen der in Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Punkte und qualifiziert Sie für die Durchführung von Prüfungen nach Nummer 5.2 sowie mit Ausnahmen auch nach 4.1 und 5.1. Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendige Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) bestellt werden zu können.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit drei VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit vier weiteren VDSI-Weiterbildungspunkten für Brandschutz bewertet.
Teilnehmerkreis:
Mitarbeiter aus Unternehmen, die als Befähigte Person Prüfungen an Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen vornehmen
Beurteilen der Explosionsgefahr - Zoneneinteilung - Gefährdungsbeurteilung - Explosionsschutzdokument
Anforderungen an den Betrieb von Anlagen - Verantwortung des Betreibers
Elektrische und nichtelektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen - Besonderheiten und praktische Beispiele der Zündschutzarten "d", "e", "i", "p" - Kennzeichnung
Prüfung elektrischer und nichtelektrischer Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen
schriftliche Erfolgskontrolle
Voraussetzungen:
abgeschlossene Berufausbildung.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie