EX/A45/MARL/29112018-1
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Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Stuttgart
Wankelstraße 1
70563 Stuttgart
Geschäftsstelle Stuttgart
Wankelstraße 1
70563 Stuttgart
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
571,20
EUR (inkl. USt)
(Netto: 480,00 EUR)
Gesamt
571,20
EUR (inkl. USt)
(Netto: 480,00 EUR)
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Ihr Nutzen:
Das Seminar vermittelt Ihnen praxisrelevante Kenntnisse über das Planen, Entwickeln, Bereitstellen und Verändern von Maschinen und Anlagen. Im Fokus der Schulung liegt dabei die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die theoretischen Inhalte der Maschinenrichtlinie im Seminar anhand vieler Beispiele. Dazu zählen die technischen Anforderungen an Maschinen, die technische Dokumentation, Betriebsanleitung, Konformitätsbewertungsverfahren und die dabei wesentlichen Risikobeurteilungen. Ein Überblick zu den haftungs- und strafrechtlichen Zusammenhängen mit der Darstellung einschlägiger Gerichtsurteile rundet das Seminar ab.
Alle der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterliegenden und im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erstmalig in Verkehr gebrachten oder in Betrieb genommenen Produkte müssen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Sie müssen – mit Ausnahme unvollständiger Maschinen – die CE-Kennzeichnung tragen. Dies gilt somit auch für in den EWR importierte neue oder alte Maschinen.
Die MRL erfasst auch den Eigengebrauch und die wesentliche Veränderung von vorhandenen Maschinen und Anlagen. Zudem fordert die Betriebssicherheitsverordnung, dass neue Arbeitsmittel, die der MRL unterliegen, vom Arbeitgeber nur dann bereitgestellt werden dürfen, wenn sie alle Anforderungen der MRL erfüllen. Es sind deshalb nicht nur Zulieferer, Hersteller und Händler/Importeure, sondern auch Betreiber und Instandhalter angehalten, sich mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen.
Alle der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterliegenden und im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erstmalig in Verkehr gebrachten oder in Betrieb genommenen Produkte müssen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Sie müssen – mit Ausnahme unvollständiger Maschinen – die CE-Kennzeichnung tragen. Dies gilt somit auch für in den EWR importierte neue oder alte Maschinen.
Die MRL erfasst auch den Eigengebrauch und die wesentliche Veränderung von vorhandenen Maschinen und Anlagen. Zudem fordert die Betriebssicherheitsverordnung, dass neue Arbeitsmittel, die der MRL unterliegen, vom Arbeitgeber nur dann bereitgestellt werden dürfen, wenn sie alle Anforderungen der MRL erfüllen. Es sind deshalb nicht nur Zulieferer, Hersteller und Händler/Importeure, sondern auch Betreiber und Instandhalter angehalten, sich mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen.
Teilnehmerkreis:
Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite aus Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Qualitätsmanagement, Instandhaltung, Produktion, Einkauf, Arbeitsmittelbeschaffung, Arbeits- und Betriebssicherheit
Inhalt:
Wesentliche Inhalte der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in der betrieblichen Praxis
Was ist beim Umbau von bestehenden Maschinen/Anlagen zu beachten (Betriebssicherheitsverordnung)?
Richtlinien und Normen
Anwendung und Ausnahmen
Unvollständige Maschinen
Pflichten der Maschinenhersteller
Pflichten der Arbeitgeber bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln (Maschinen)
Aus Gefahrenanalyse wird Risikobeurteilung
Anforderungen an Schutzeinrichtungen neu geregelt
Betriebsanleitung und technische Dokumentation
Montageanleitung für unvollständige Maschinen
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung
Dokumentationsbevollmächtigter - Aufgaben und Pflichten
Rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen und die verantwortlich Handelnden
Was ist beim Umbau von bestehenden Maschinen/Anlagen zu beachten (Betriebssicherheitsverordnung)?
Richtlinien und Normen
Anwendung und Ausnahmen
Unvollständige Maschinen
Pflichten der Maschinenhersteller
Pflichten der Arbeitgeber bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln (Maschinen)
Aus Gefahrenanalyse wird Risikobeurteilung
Anforderungen an Schutzeinrichtungen neu geregelt
Betriebsanleitung und technische Dokumentation
Montageanleitung für unvollständige Maschinen
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung
Dokumentationsbevollmächtigter - Aufgaben und Pflichten
Rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen und die verantwortlich Handelnden
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:
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