EX/A37/50301501/06052019-1
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Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Magdeburg
Gustav-Ricker-Str. 62
39120 Magdeburg
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
904,40
EUR (inkl. USt)
(Netto: 760,00 EUR)

Gesamt
904,40
EUR (inkl. USt)
(Netto: 760,00 EUR)

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Ihr Nutzen:
Projektleiterkurs nach Paragraf 15 Absatz 4 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung: In diesem Kurs erwerben Sie die nötige Sachkunde, um gentechnische Anlagen errichten und betreiben zu können. Erfahren Sie alles Wissenswerte über rechtliche Verordnungen und das Gentechnikgesetz. Renommierte Referenten vermitteln Ihnen Sicherheitsverordnungen und -Einstufungen zur Risikobewertung. Praxisnahe Unterrichtsmaterialien unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens im betrieblichen Ablauf. Durch den Austausch mit Teilnehmenden erfahren Sie wertvolle Hinweise zu realen Fallbeispielen: Um gentechnische Anlagen errichten und betreiben zu können, müssen nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) ein Projektleiter sowie ein oder mehrere Beauftragte für Biologische Sicherheit bestellt werden. Diese Aufgabe kann nur von Personen ausgeübt werden, welche die erforderliche Sachkunde besitzen.

Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Teilnehmerkreis:
Biologen, Chemiker, Mediziner und Ingenieure, die als Beauftragte für die Biologische Sicherheit (BBS) nach §§ 15 bis 17 GenTSV bestellt werden sollen und ihre Sachkunde in einem staatlich anerkannten Fortbildungskurs nachweisen müssen
Inhalt:
Gentechnikgesetz und Einführung in die zugehörigen Rechtsverordnungen
- Einführung in die Rechtsvorschriften und Rechtsbegriffe
- Mikrobielle Infektionen, Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung
- Seuchenrechtliche Vorschriften

Gentechnik-Sicherheitsverordnung, weitere Verordnungen und Regelungen zur Gentechnik
- Risikobewertung und Sicherheitseinstufung

Umwelterwägungen bei Freisetzungen
- Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, Verfahrensfragen und Fallbeispiele

Arbeitsmedizinische Vorschriften
- Sichere Arbeitsweise
Voraussetzungen:
Für die Erlangung dieser Sachkunde sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Naturwissenschaft, Medizin, Tiermedizin) und der Besuch eines bundesweit staatlich anerkannten Fortbildungskurses gemäß § 15 Abs. 4 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung erforderlich.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:


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