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Die Verpflichtung für alle Arbeitgeber zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ist im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes und § 3 der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt. Hierbei sind alle Gefährdungen zu erfassen, die am entsprechenden Arbeitsplatz oder durch die Nutzung der notwendigen Arbeitsmittel vorhanden sind. Auch geeignete Maßnahmen zum Schutz des Arbeitnehmers sind festzulegen. In ausreichenden Abständen müssen die Arbeitsbedingungen bewertet werden.
Grundlagen des Arbeitsschutzrechts (Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, DGUV Recht etc.)
Pflichten des Arbeitgebers und der Führungskräfte
Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz
- Grundlagen, Dokumentation und Maßnahmen
"Roter Faden" für die Umsetzung
Gefährdungsbeurteilungen bei Fremdfirmenarbeiten
Praxisbeispiele
Diskussion und Erfahrungsaustausch
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