Geschäftsstelle Bielefeld
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33609 Bielefeld
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Dabei gehen unsere Dozenten ausführlich auf die Ermittlung und steuerrechtliche Behandlung von Stromabgaben an Dritte ein, wobei aktuelle Rechtsänderungen zielgerichtet und teilnehmerfokussiert vorgestellt werden. Darüber hinaus weisen wir Sie in unserem Energiesteuer-Seminar auf formale Fallstricke der amtlichen Vordrucke (Steuerentlastungsanträge und Steueranmeldungen) und der neuen Meldepflichten aus dem EU-Beihilferecht hin.
Außerdem besprechen wir mit Ihnen den Ablauf einer Betriebsprüfung zum Energie- und Stromsteuerrecht sowie alle diesbezüglich beachtenswerten Punkte. Unsere Referenten geben Ihnen im Seminar zur Strom- und Energiesteuer zu allen Themen wertvolle Praxishinweise und besprechen auch gerne Ihre Praxisfälle.
- Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen (Strom aus erneuerbaren Energieträgern, Strom aus KWK-Anlagen)
sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
- Änderung der Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung
- Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (Verfahrensvereinfachung!)
- Schreiben der Generalzolldirektion v. 17.07.2019
Bezug von Strom und Energieerzeugnissen
Entlastungsanträge zur Energiesteuer und zur Stromsteuer
- Steuerentlastungen für die Stromerzeugung
- Steuerentlastungen für das produzierende Gewerbe
- Steuerentlastung für die thermische Abfall- und Abluftbehandlung
- Selbsterklärung auf Vordruck 1139
Aktuelles zur Energiesteuer und zur Stromsteuer
- Gesetzentwurf zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen
sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
(Strom aus erneuerbaren Energien, KWK-Anlagen,
EnSTransV - Anzeige- und Erklärungspflichten erst ab 200.000,- - je Begünstigung)
Neue Anforderungen des EU-Beihilferechts
- Beihilfetatbestände des Energiesteuer- und des Stromsteuerrechts
- Selbsterklärung auf Vordruck 1139
- Das neue elektronische Erfassungsportal zur EnSTransV
Prüfungen der Hauptzollämter
- Prüfungen der Zollverwaltung
- Festsetzungsverjährung
- Prüfungsumfang bei der Energiesteuer und der Stromsteuer
- Ablauf einer Außenprüfung
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