Geschäftsstelle Magdeburg
Gustav-Ricker-Str. 62
39120 Magdeburg
Die Veranstaltung ist nicht mehr buchbar! |
Fortan muss jeder Sachkundige alle sechs Jahre eine behördlich anerkannte Fortbildung besuchen. Mit unserer Fortbildung zur Sachkunde nach Nr. 2.7 Anlage 4 kommen Sie Ihrer Fortbildungspflicht nach: Erlangen Sie den neuesten Stand zum Thema Asbest und informieren Sie sich über die aktuelle gesetzliche Lage und die Neuerungen der praktischen Tätigkeit vor Ort. Nach dem Besuch verlängert sich Ihr Sachkundenachweis um 6 Jahre. Unsere Fortbildung ist behördlich anerkannt.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit einem VDSI-Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit einem weiteren VDSI-Weiterbildungspunkt für Gesundheitsschutz bewertet.
- Asbestprodukte und ihre Verwendung ("neue" Fundstellen)
- Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitengeschehen
Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere
- Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
- Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
- DGUV Information 201-012 (bisherige BGI 664) „Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ inkl. Vorstellung neuer Arbeitsverfahren (erforderlichenfalls gewerkespezifisch)
Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
- zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele
Technische und organisatorische Maßnahmen
- Arbeitsweisen gemäß TRGS 519/Baustelleneinrichtung
- Aufgaben der sachkundigen Person
- Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit Übungen (Gruppenarbeit)
- Betriebsanweisung und Unterweisung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
Persönliche Schutzausrüstung
- Auswahl und Anwendung
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