Spezialkurs im Strahlenschutz für Ärzte zur Röntgendiagnostik
Untersuchungen mit Röntgenstrahlen
Ihr Nutzen:
Nach erfolgreicher Teilnahme am Grundkurs im Strahlenschutz ist der Besuch des Spezialkurses ein weiterer Schritt für Sie zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz. Grundlage für den Spezialkurs ist die Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die notwendigen Kenntnisse über Röntgeneinrichtungen und Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik. Sie erläutern Dosisbegriffe und Dosimetrie sowie apparative und anwendungsbedingte Einflussfaktoren auf Bildqualität und Strahlenexposition. Ebenso werden Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle im Spezialkurs zum Strahlenschutz für Ärzte bei der Untersuchung behandelt.
Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen das aktuelle Wissen Ihrer Branche. Sie erläutern die Inhalte an zahlreichen anschaulichen Beispielen aus der Praxis: Fester Bestandteil des Seminars sind praktische Übungen und Demonstrationen. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren beruflichen Alltag. Das Seminar schließt mit einem schriftlichen Wissenstest ab.
Teilnehmerkreis:
Für Ärzte, die erfolgreich am „Grundkurs im Strahlenschutz“ teilgenommen haben, als Bestandteil zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz
Inhalt:
Röntgeneinrichtungen
Strahlenschutzeinrichtungen in der Röntgendiagnostik
Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle
Aufgaben und Erfahrungen der ärztlichen Stelle
Dosisbegriffe und Dosimetrie
Strahlenschutz des Patienten und des Personals
Organisation des Strahlenschutzes
Indikation zur Untersuchung mit Röntgenstrahlung
Dokumentation und Bildwiedergabe
Praktische Übungen und Demonstrationen
Voraussetzungen:
Die erfolgreiche Absolvierung des Grundkurses im Strahlenschutz ist Voraussetzung für den Spezialkurs.
Hinweise:
Abschluss: Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie eine Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einem amtlich anerkannten Spezialkurs.
Die Bescheinigung wird im gesamten Bundesgebiet von den jeweils nach Landesrecht zuständigen Stellen anerkannt.