Aufbauseminar für Laserschutzbeauftragte, die nicht nach OStrV ausgebildet wurden
Fortbildung nach DGUV Grundsatz 303-005, Abschnitt 2
Ihr Nutzen:
Dieses Seminar bildet die Grundlage für Ihre weitere Tätigkeit als bereits bestellte Laserschutzbeauftragte über den 31.12.2021 hinaus.
In unserem Seminar erlangen Sie die Fachkenntnisse eines Laserschutzbeauftragten nach aktuellem Stand der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und der Technischen Regel Optische Strahlung (TROS Laserstrahlung).
Im Rahmen dieses eintägigen Laserschutzbeauftragten Kurs werden die definierten Normen und gesetzlichen Änderungen sowie verschiedene Anwendungsfälle vorgestellt.
Unsere Experten geben Ihnen nützliche Praxistipps, um als beauftragte Person in Ihrem Unternehmen auch beratend tätig zu sein. Sei es bei der Auswahl von Schutzausrüstung, der Vermeidung und Untersuchung von Unfällen mit Laserstrahlung oder bei der Unterweisung von Beschäftigten.
Durch wesentliche Änderungen in den einschlägigen Verordnungs- und Regelwerken wird nach DGUV Grundsatz 303-005 eine Schulung zum Erlangen von Fachkenntnissen nach aktuellem Rechtstand erforderlich.
Die Bestellung von Laserschutzbeauftragten ohne Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse kann nach § 11 Absatz 1 OStrV mindestens zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Arbeitgeber führen.
Entsprechend der OStrV hat der Arbeitgeber die Pflicht, einen Laserschutzbeauftragen mit Fachkenntnissen schriftlich zu bestellen. Der Laserschutzbeauftragte ist verpflichtet, an einem zertifizierten Lehrgang teilzunehmen und sich im Bereich der OStrV regelmäßig über Fortbildungen auf dem aktuellen Stand zu halten.
Das Seminar endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle zum geforderten Nachweis Ihrer Fachkenntnisse. Abschließend erhalten Sie für Ihre Dokumentation die Teilnahmebescheinigung.
Teilnehmerkreis:
Laserschutzbeauftragte, - ohne erforderlichen Nachweis der Fachkenntnisse, - die nach DGUV Vorschrift 11 (BGV B2) bzw. DGUV Vorschrift 12 (GUV-V B2) ausgebildet wurden.
Inhalt:
Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
Biologische Wirkung von Laserstrahlung
Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik (OStrV, TROS Laserstrahlung)
Der Teilnehmer verfügt bereits über eine Bestellung als Laserschutzbeauftragter nach altem Recht. Die Anerkennung erlischt mit Übergangsfrist zum 31.12.2021.
Hinweise:
Durch die Teilnahme an diesem Seminar erlangen Sie den erforderlichen Nachweis der notwendigen Fachkenntnisse eines Laserschutzbeauftragten.