Geschäftsstelle Rhein-Ruhr
II. Hagen 7
45127 Essen
Die Veranstaltung ist nicht mehr buchbar! |
Eigenverantwortung von Betreibern und Veranstaltern.
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik bei Veranstaltungen, Auf- und Abbau Leitung und Aufsicht im (bühnen)technischen Bereich nach DGUV-V17 §15 und MVStättVO § 38 und 39 zu führen.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Security bewertet.
Personen mit aufsichtführenden Aufgaben in einer Veranstaltung (Verantwortliche für Veranst.-Technik nach MVStättVO § 40 (5), Leitung und Aufsicht nach DGUVV17); Hallenwarte, Hausmeister, Hallen-Inspektoren, Inspizienten (Film, Funk, Fernsehen), Messebauer, Bühnenbauer, Beleuchter, Medientechniker, DJ, Dekorateure, Veranstalter von: Messen, Kongressen und Veranstaltungen aller Art;
das Seminar ist darüber hinaus sehr gut geeignet für Mitarbeiter in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Feuerwehr, Bürgermeister, Kultur, Presse, Sport, Schule, Gebäudemanagement.
- Alle relevanten Betriebsvorschriften aus Muster-Versammlungsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V1, DGUV-V3, DGUV-V17)
- Beauftragung, Aufgaben und Grenzen der Verantwortung der Sachkundigen Aufsichtsperson (Delegation von Betreiberpflichten, Zusammenarbeit mit Verantwortlichen für Veranst.-Technik)
- Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung, Erarbeiten von Schutzzielen und -maßnahmen
- Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes und der Ersten Hilfe
- Grundlagen der Durchführung von Unterweisungen
- Umgang mit szenischen Effekten (Nebel, offenes Feuer, Laser und Pyrotechnik)
- Diskussion von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer
Schriftliche Erfolgskontrolle
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