Geschäftsstelle Bremen
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28199 Bremen
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Sie lernen die Bedeutung der wichtigen Begrifflichkeiten kennen. Unsere Referenten zeigen Ihnen die Hersteller- und Betreiberpflichten auf. Weiterhin vermitteln sie Ihnen die Unterschiede zwischen Gefährdungsbeurteilung und Risikobeurteilung. Sie erhalten wertvolle Tipps rund um das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen.
In der Praxis werden häufig Veränderungen an Maschinen vorgenommen. Beispielsweise durch den Umbau geänderter Herstellungsprodukte oder durch Modernisierung, um verbesserte Ergebnisse zu erzielen. Auch die Kombination von Maschinen hat rechtliche Konsequenzen. In allen Fällen steht der Betreiber hier in der Verantwortung, die entsprechenden rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und den Nachweis der Sicherheit der Maschine vor.
Werden wesentliche Veränderungen vorgenommen, so wird der Betreiber im Sinne der Maschinenrichtlinie zum Hersteller. In der Konsequenz sind nun die Vorgaben der Maschinenrichtlinie in Bezug auf Risikobeurteilung, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung verbindlich einzuhalten.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Bedeutung und Inhalte der Gefährdungsbeurteilung
Definition „wesentliche Veränderungen“
Herstellerpflichten nach Maschinenrichtlinie
Umfang eines Konformitätsbewertungsverfahrens
Definitionen: Maschine, unvollständige Maschine, Anlage/Gesamtheit von Maschinen, Altmaschine
Risikobeurteilung: Vorgehensweise, Einschätzung der Auswirkungen von Veränderungen auf die Sicherheit der Maschine
Technische Dokumentation von Maschinen
Schnittstellen zwischen Herstellern und Betreibern, Verantwortlichkeiten
Probebetrieb, Inbetriebnahme, Abnahme
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