Geschäftsstelle Hannover
Am TÜV 1
30519 Hannover
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Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung müssen diese überwachungsbedürftigen Anlagen in bestimmten zeitlichen Abständen wiederkehrend geprüft werden. In Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials können diese Prüfungen auch durch Befähigte Personen aus dem eigenen Unternehmen durchgeführt werden.
Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Sachkunde nach TRBS 1203, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (§ 2 Absatz 6 BetrSichV) und Arbeitsschutzgesetz (§ 7 ArbSchG) bestellt werden zu können. Sie erhalten alle notwendigen Informationen, um Prüfungen an Druckbehältern und Rohrleitungen durchführen zu können.
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 1203
- Druckgeräterichtlinie
Arten von Druckbehältern und Rohrleitungen
- Anforderungen und Grundlagen
- Besondere Arten von Druckbehältern
- Werkstoffe für Druckgeräte
- Schweißtechnische Grundlagen
Betrieb
- Aufstellung von Druckbehältern
- Ausrüstung von Druckbehältern
- Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitungen
- Berechnung und Konstruktionsbeurteilung von Druckgeräten
- Konstruktionsbeurteilung und Verlegung von Rohrleitungen
- Gefahrstoffrecht aus Sicht der Druckgeräterichtlinie
- Temperatureinflüsse
Durchführung von Prüfungen
- Befähigte Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
Schriftliche Erfolgskontrolle
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