EX/A41/30501105/15022019
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Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Dresden
Prager Str. 3
01069 Dresden
Teilnahmegebühr:
ZZZ_Prüfungsgebühr
321,30
EUR (inkl. USt)
(Netto: 270,00 EUR)

Gesamt
321,30
EUR (inkl. USt)
(Netto: 270,00 EUR)

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Ihr Nutzen:
Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung und Erfüllung personenbezogener Anforderungen erhalten Sie ein Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitraumbezogenen Kompetenznachweis.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer unabhängigen Stelle bescheinigt wurde.
Teilnehmerkreis:
Teilnehmer des Lehrgangs Spielplatzprüfer (TÜV) gemäß DIN 79161
Inhalt:
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Spielplatzprüfer (TÜV) verbindlich festgelegt.
Voraussetzungen:
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Spielplatzprüfer (TÜV) gemäß DIN 79161 (darf nicht älter als 3 Jahre sein), schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land) und einem positiv bewerteten Zertifizierungsantrag

Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 120 Minuten. Es werden insgesamt 85 Multiple Choice Aufgaben gestellt.
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen- einem ohne und einem mit Hinzuziehung von Hilfsmitteln.

Die praktische Prüfung umfasst die Anwendung der Prüfkörper nach DIN EN 1176 bis DIN EN 1176-6.
Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt 10 Minuten.

Zugelassene Hilfsmitel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
Weitere elektronische Geräte sind nicht zulässig.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 80% der maximal möglichen Punkte bei der schriftlichen und 80% bei der praktischen Prüfung erreicht werden.
Im Falle des Nichtbestehens kann die Prüfung in Form einer einmaligen Nachprüfung wiederholt werden. Es muss nur der Teil (schriftlicher oder praktischer Teil) wiederholt werden, der nicht bestanden wurde. Bei der Wiederholung der schriftlichen Prüfung müssen beide Teile (mit und ohne Hilfsmittel) wiederholt wer-den.
Wird zum zweiten Mal ein Prüfungsteil (schriftliche oder praktische Prüfung) nicht bestanden, muss eine erneute vollständige Schulung absolviert werden.
Die Anmeldung hat innerhalb eines Jahres zu erfolgen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Perso-nenzertifizierungsstelle.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt, welches eine Gültigkeit von 3 Jahren hat. Zur Verlängerung des Personenzertifikats (Rezertifizierung) von 3 Jahren muss ein Antrag gestellt und ein Auffrischungskurs bei einem anerkannten Ausbilder zur Gültigkeitsverlängerung absolviert werden. Eine erneute Prüfung ist hierzu nicht erforderlich. Das Personenzertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden. Bei Nichterteilung eines Personenzertifikats kann der Kandidat am Tag der Prüfung Einsicht in seine Prüfung nehmen.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Spielplatzprüfer (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Abschluss:
Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
Ansprechpartner:


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