Betreiberpflichten und Betreiberverantwortung in technischen Bereichen
Ihr Nutzen:
Alle Vorschriften für einen rechtssicheren Ablauf zu kennen ist eine nahezu unlösbare Aufgabe. Wichtig ist jedoch ein fundierter Überblick über die rechtliche Pflichten und deren Konsequenzen für die eigenen betrieblichen Aufgaben zu haben. Erst dann können geeignete Maßnahmen für den Betrieb festgelegt und in die Praxis umgesetzt werden. In unserer Veranstaltung lernen Sie die zu erfüllenden Anforderungen aus dem technischen Bereich kennen und anhand der Gesetzeslage und der diesbezüglichen Rechtsprechung Pflichtvorgaben zu erkennen und diese in den entsprechenden Verantwortungsbereichen betriebstauglich zuzuordnen und dabei transparente und ganzheitliche Betrachtungsweisen anzuwenden. Sie gewinnen in Ihrer Verantwortung mehr Sicherheit und lernen mit geeigneten Instrumenten, die Einhaltung der Pflichten bei Mitarbeitern und Fremdpersonal effizient sicherzustellen und diesen gerecht zu werden.
Teilnehmerkreis:
Diese Veranstaltung richtet sich an Verantwortliche, die in Personalunion Verträge zu gestalten und technische Sicherheitsanforderungen zu erfüllen haben; Werks- und Produktionsleiter, Leiter Technik und Instandhaltung, Beauftragte für Umweltschutz und Arbeitssicherheit, die eine besondere Verantwortung für die Einhaltung betrieblicher Umwelt- und Sicherheitsvorschriften zu erfüllen haben und diese umsetzen müssen; Mitarbeiter aus der Projektleitung, dem kaufmännischen Bereich oder auch im Vertragsmanagement
Inhalt:
Rechtspflichten - aus der Trinkwasserverordnung, - aus der Betriebssicherheitsverordnung, - des Deliktsrechts (Verkehrssicherungspflichten), - der Arbeitsstättenverordnung
Wahrnehmung der rechtlichen Verantwortungsbereiche für -Eigentümer, Arbeitgeber, Führungskräfte, Werkunternehmer, Dienstleister und Projektleiter
Vertragsgestaltung - zur Trinkwasserverordnung, - zur Betriebssicherheitsverordnung, - zum Deliktsrecht, - zur Arbeitsstättenverordnung
Wahrnehmung der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten für -Vermieter, -WEG-Verwalter, -kaufmännische Abteilungen und Vertragsverantwortliche
Voraussetzungen:
Zum Besuch der Veranstaltung, sind keine Voraussetzungen notwendig.