EX/A36/30251706/20112024-1
:
Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Hannover
Am TÜV 1
30519 Hannover
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
880,60
EUR (inkl. USt)
(Netto: 740,00 EUR)

Gesamt
880,60
EUR (inkl. USt)
(Netto: 740,00 EUR)




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Ihr Nutzen:
Der Besuch unserer Veranstaltung dient zur Auffrischung und Erweiterung der Kenntnisse zur Errichtung und zum Betrieb übertägiger elektrischer Anlagen in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, z. B. Erdgas-, Erdöl- und Kavernenspeicherbetriebe. Der Lehrgang dient als vom Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. benannte Weiterbildungsmaßnahme einer „besonders qualifizierten Elektrofacht“ im Sinne der Elektro-Bergverordnung.
Schwerpunkt der Veranstaltung bildet der Explosionsschutz in elektrischen Anlagen.

Anerkannte Referenten vermitteln Ihnen die nötigen Kenntnisse über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen nach der DIN EN 60079-14. Sie erhalten einen Überblick zur Durchführung von Prüfungen vor Inbetriebnahme und
wiederkehrenden Prüfungen.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Teilnehmerkreis:
Diese Veranstaltung dient dem Erhalt der Qualifizierung von Elektrofachkräfte, die in Erdgas-, Erdöl- und Kavernenspeicherbetrieben eingesetzt werden.
Inhalt:
Elektrische Schutzmaßnahmen: DIN VDE 0100, Teil 410

Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen: DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1)

Sicherheitstechnische Kennzahlen des Explosionsschutzes (praktischer Experimentalvortrag)

Besonderheiten der Zündschutzarten "i", "d", "e" und "p" bei Wartungsarbeiten

Prüftätigkeiten bei Errichtung und Betrieb elektrischer Anlagen unter Berücksichtigung der Elektro-Bergverordnung (ElBergV)
- Prüfung vor Inbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfungen
Voraussetzungen:
Das Seminar „Erdölelektriker – Fortgeschrittene“ richtet sich vorwiegend an „besonders qualifizierte Elektrofachkräfte“ im Sinne der Elektro-Bergverordnung (z. B. Teilnehmer mit erfolgreichen Abschluss des Lehrganges „Erdölelektriker – Anfänger“)
Hinweise:
Die Teilnahmebescheinigung gilt gleichzeitig als Nachweis der durchgeführten Belehrung
gemäß § 28 Elektro-Bergverordnung (ElBergV) über den Explosionsschutz.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:


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