Das Seminar dient der Auffrischung der Verhaltensregeln bei der Kranarbeit, der Inbetriebnahme und Bedienung. Mit dem Seminarbesuch Ihrer Mitarbeiter stellen Sie sicher, dass diese mindestens einmal jährlich in den Neuerungen und Veränderungen für den sicheren Betrieb von Kränen unterwiesen werden. Die Verpflichtung ist in der UVV DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung festgeschrieben. Erfahrene Referenten vermitteln die aktuellen Anforderungen im Produktsicherheitsgesetz. Auch die rechtlichen Neuerungen in der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift werden umfassend besprochen.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit Teilnehmenden zu vernetzen und über berufliche Erfahrungen auszutauschen.
Teilnehmerkreis:
Bedienpersonal von Kranen
Inhalt:
Rechtliche Neuerungen - Aktuelle Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz - Betriebssicherheitsverordnung - Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52
Krantechnik und sicherer Kranbetrieb - Kranarten nach Verwendungszweck - Technische Voraussetzungen - Verhaltensregeln bei der Kranarbeit - Inbetriebnahme und Bedienung
Transport von Lasten - Möglichkeiten der Lastaufnahme - Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten - Unfälle, die durch falsches Anschlagen verursacht werden
Erfahrungsaustausch
Voraussetzungen:
Bedienpersonal von Kranen mit gültigem Kranführerschein.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie