Geschäftsstelle Rhein-Ruhr
II. Hagen 7
45127 Essen
Die Veranstaltung ist nicht mehr buchbar! |
Ist dem technischen Management ein Fehlverhalten nachzuweisen, beispielsweise die - auch nur versehentliche - Missachtung von Vorschriften, so drohen Strafen und die persönliche Haftung auf Schadensersatz sowie arbeitsrechtliche Folgen. Viele Gerichtsurteile belegen die strenge Haftung des verantwortlichen technischen Managements in straf- und schadensersatzrechtlicher Hinsicht.
Unsere Veranstaltung eignet sich als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit zwei weiteren VDSI-Weiterbildungspunkten für Umweltschutz bewertet.
- Der Sorgfaltsmaßstab: Die anerkannten Regeln der Technik, Stand der Technik und Haftungsgründe – Vertrags- und Verkehrssicherungspflichten
- Stand von Wissenschaft und Technik
- DIN & Co.: Sicherheit durch Beachtung von Technischen Richtlinien?
Haftung für und aus technischen Risiken
- Allgemeine Verkehrssicherungspflichten
- Betreiber- und Anlagenhaftung
- Betriebssicherheit
Arbeitnehmerhaftung
- Haftung gegenüber Arbeitgeber und Dritten
- Fälle der beschränkten und unbeschränkten Haftung
- Wie haften FASi, SiGeKo, Sicherheitsbeauftragte etc.?
Organisationshaftung und Haftung für Dritte
- Haftung für fehlerhafte Organisation
- Grundsätze der Delegation
- Haftung für Lieferanten und Subunternehmer
Strafrechtliche Haftung und Ordnungswidrigkeiten
- Strafbarkeitsvoraussetzungen
- Fallbeispiele: Lederspray, Schwebebahn und Altlasten
- Strafrechtliche Haftung des Vorgesetzten und der betrieblich Beauftragten
Möglichkeiten der Haftungsvermeidung
- Aufklärungs- und Warnhinweise: Die Katze in der Mikrowelle
- Entlastung durch Risikomanagement und Compliance
- Gerichtsfeste Dokumentation: Wer schreibt, der bleibt
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