EX/A43/E-Recht/26022018-1
:
Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle München
Barthstr. 14
80339 München
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
535,50
EUR (inkl. USt)
(Netto: 450,00 EUR)

Gesamt
535,50
EUR (inkl. USt)
(Netto: 450,00 EUR)

Die Veranstaltung ist nicht mehr buchbar!
Bitte wählen Sie einen Alternativtermin, oder kontaktieren Sie uns, um sich ggf. für eine Warteliste anzumelden.


Weitere Informationen / Anmeldeformular zum Drucken

Ihr Nutzen:
Profitieren Sie von den aktuellen Änderungen im Energierecht und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen. Wir zeigen Ihnen die neuen Pflichten nach der Energiesteuer-Transparenz-Verordnung (EnSTransV) auf und Sie erhalten Einblicke in Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen in der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und bei der besonderen Ausgleichsregelung im EEG. Verschaffen Sie sich einen Überblick über zukünftige Entwicklungen im Energie- und Stromsteuerrecht, im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Energieeinspargesetz, in der Energieeinsparverordnung (EnEG/EnEV) sowie im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).

Unsere Referenten diskutieren mit Ihnen, welche Verpflichtungen Ihr Unternehmen bereits erfüllt und wie Sie diese für das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) nutzen können.

Zum Abschluss wird Ihnen unser Trainer einen Ausblick auf die Entwicklungen in Europa und Deutschland geben. So sind Sie auch auf zukünftige Anforderungen vorbereitet und bringen Ihr Unternehmen auf den richtigen Kurs.

Sie können die Schulungsinhalte als Zusatzqualifikation im Sinne der Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand durch das BAFA anerkennen lassen. Auf Anfrage händigen wir Ihnen die Bescheinigung der Zusatzqualifikation im Bereich der gewerblichen Energieberatung für das BAFA (EBM) aus.
Teilnehmerkreis:
Geschäftsführer, Energiemanager, Energiemanagement-Beauftragte und -Auditoren sowie andere interessierte Parteien, die sich mit der Erfüllung der normativen (ISO 50001) und gesetzlichen Anforderungen befassen
Inhalt:
Übersicht über Energiekosten
- Wie setzt sich der Preis zusammen und was kann ich beeinflussen?
- Sind alle Kostenbestandteile immer zu zahlen? – Was gilt bei Kraftwerken, Kundenanlagen usw.?
- Wesentliche Unterschiede bei Strom und Erdgas – was ist zu beachten?

Neuregelungen Energie- und Stromsteuer (seit 01.01.2018 in Kraft getreten)
- Grundentlastung, Spitzenausgleich und SpaEfV – Erfahrungen und Lehren für die Zukunft
- Energiesteuerbefreiung für KWK-Anlagen (§§ 53 f. EnergieStG)
- Wie lange gelten die Änderungen? – Haltbarkeit und Laufzeit der EU-Genehmigung
- Neue Pflichten nach der Energiesteuer-Transparenz-Verordnung (EnSTransV)

EEG (Erneuerbare-Energien- Gesetz)
- Regelungen des EEG 2017
- Eigenerzeugung und EEG-Verringerung
- Neue Regeln für energieintensive Unternehmen bei §§ 63 ff. EEG („Härtefallklausel“)
- Wohin entwickelt sich das EEG?

KWKG (Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz)
- Was ist neu im KWKG 2017
- Förderung von KWK-Lösungen (Neuerungen)
- Antragsverfahren/Nachweisverfahren gegenüber Netzbetreibern
- Ausschreibungspflicht im Leistungsbereich 1-50 MW

MastRV (Marktstammdatenregisterverordnung)
- Wer muss sich registrieren lassen?
- Was ist mit Bestandsanlagen?
- Wofür benötigt das Unternehmen die Registrierung?

StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung)
- Netzentgeltreduzierung (individuelle Netzentgelte, Pooling etc.)
- Reduzierung der StromNEV-Umlage
- Zukunft der StomNEV und StromNEV-Umlage

EnEG (Energieeinspargesetz)/EnEV (Energieeinsparverordnung)
- Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
- Was sind die Anforderungen und wer ist betroffen?
- Neuregelungen – Zusammenführung mit EEWärmeG im Gebäudeenergie-Gesetz

EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)
- Energieauditpflicht für Nicht-KMU
- Ausnahmen von der Energieauditpflicht
- Möglichkeiten für die Durchführung von Energieaudits

Deutschland und Europa ab 2018
- Was ändert sich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes?
- Überarbeitung Energieeffizienz-relevanter Richtlinie – aktuelle Pläne und Entwicklungen
Hinweise:
In unserer Veranstaltung kommt ein Rechtsanwalt für Energie- und Stromsteuerrecht sowie für erneuerbare Energien zum Einsatz.

Die Teilnehmer können die Schulungsinhalte als Zusatzqualifikation im Sinne der Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand durch das BAFA anerkennen lassen. Auf Anfrage händigen wir Ihnen die Bescheinigung der Zusatzqualifikation im Bereich der gewerblichen Energieberatung für das BAFA (EBM) aus.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:


Newsletter abbonieren

kostenloser Service!