Hygienebeauftragte/r in öffentlichen Verwaltungen, Sport- und Gemeinschaftseinrichtungen
Ihr Nutzen:
Die Einhaltung der Infektionshygiene und damit des Hygienestandards wird vom Gesetzgeber nach § 36 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz IfSG) für besondere Einrichtungen wie z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Asyl- und sonstige Massenunterkünften gefordert, da eine große Anzahl an Personen über einen längeren Zeitraum in relativ engen räumlichen in Kontakt stehen. Die infektionshygienische Überwachung erfolgt unter anderem durch das jeweilige Gesundheitsamt oder, soweit dies nicht zwingend vorgeschrieben ist, durch Betreiber und Arbeitgeber. In der aktuellen Situation mit der Pandemie bzgl. Covid-19 ist die Erstellung und Einhaltung von Hygieneplänen in Bereichen mit vielen Mitarbeiter zwingend erforderlich. Durch die Einhaltung bestimmter Maßnahmen, besonders im Falle von erkrankten Personen, können so Übertragungen von Krankheiten vermieden werden. Die hygienebeauftragte Person in diesen Einrichtungen soll durch das Seminar die Grundlagen der Infektionshygiene erlernen, um in einem entsprechenden Hygieneplan innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen.
Teilnehmerkreis:
Mitarbeiter/-innen aus öffentlichen Verwaltungen (insbesondere Rathäuser, Jugendämter und andere Behörden mit Besucherverkehr), von Sportplätze, Turnhallen, Mehrzweckhallen, Schulen, Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, sonstigen Ausbildungseinrichtungen, Heimen, Ferienlagern, Erstaufnahmeeinrichtungen, Asylunterkünften, Obdachlosenunterkünften, Justizvollzugsanstalten, sonstigen Massenunterkünften.
Inhalt:
- Gesetzliche Grundlagen - IfSG, ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 - Anforderungen nach Biostoffverordnung - Risikobewertung/Gefährdungsbeurteilung - Organisation/Verantwortung/Pflichten und Aufgaben - Basishygiene, Hygienemanagement, Hygieneplan - Sondermaßnahmen beim Auftreten von bestimmten Erkrankungen (Magen-Darm-Erkrankungen, Kopfläuse, Krätze, etc. - Erfolgskontrolle
Voraussetzungen:
Vorrausgesetzt werden eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre berufserfahrung. Die Veranstaltung ist geeignet für Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, für Führungskräfte mit Leitungsfunktionen und Personalverantwortung o. ä., die ein Hygienekonzept vorhalten müssen.
Hinweise:
Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die die Ausübung eines nichtmedizinischen bzw. nichtpflegerischen Berufes in einer Gemeinschaftseinrichtung gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz ausüben. Das Seminar richtet sich ebenfalls an alle Verwaltungen mit Publikumsverkehr, Sportstätten, Mehrzweckhallen, Freibäder, Schwimmbäder. Unser Seminar betrifft nicht: Pharmazie, Lebensmittel und Medizinische Bereiche.