EX/A31/40301307/11112020-1
:
Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Bielefeld
Böttcherstr. 11
33609 Bielefeld
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
986,00
EUR (inkl. USt)
(Netto: 850,00 EUR)

Gesamt
986,00
EUR (inkl. USt)
(Netto: 850,00 EUR)

Die Veranstaltung ist nicht mehr buchbar!
Bitte wählen Sie einen Alternativtermin, oder kontaktieren Sie uns, um sich ggf. für eine Warteliste anzumelden.


Weitere Informationen / Anmeldeformular zum Drucken

Ihr Nutzen:
Mit diesem behördlich anerkannten Lehrgang verlängern Sie Ihren Fachkundenachweis als Inhaber oder verantwortliche Person eines Entsorgungsfachbetriebes. Sie erfüllen damit die Anforderungen an die Fortbildung nach § 9 Abs. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 3 AbfAEV (Beförderungserlaubnis) und mit dem Zusatzmodul auch nach der Abfallbeauftragtenverordnung § 9 Abs. 2.

Das Zusatzmodul „Abfallbeauftragter“ ermöglicht es den Betrieben, die neben einer verantwortlichen Person nach EfbV einen personengleichen Betriebsbeauftragten für Abfall benötigen, diese Zusatzqualifikation durch ein ergänzendes Modul innerhalb des Lehrganges zu erlangen. Für diese Teilnehmer wird neben der Bescheinigung für den behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang nach der EfbV/AbfAEV eine Bescheinigung für die behördlich anerkannte Fortbildung gemäß § 60 KrWG in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der AbfBeauftrV erteilt.

Unser Lehrgang vermittelt Ihnen aktuelle Kenntnisse und Rechtsvorschriften. Weiterhin aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über Änderungen und Neuerungen relevanter Rechtsvorschriften. Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung umweltrelevanter Vorschriften. So minimieren Sie erheblich die Haftungsrisiken. Sie bekommen wertvolle Hinweise zu geplanten Rechtsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Umweltschutz bewertet.
Teilnehmerkreis:
Inhaber oder verantwortliche Personen eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes, die nach der EfbV § 9 Abs. 3 eine regelmäßige Fortbildung nachweisen müssen; Inhaber oder verantwortliche Personen, die nach § 54 KrWG (Beförderungserlaubnis) in Verbindung mit der AbfAEV § 5 Abs. 3 eine regelmäßige Fortbildung nachweisen müssen; Inhaber oder verantwortliche Personen eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes, die personengleich den vorgeschriebenen Nachweis der Fortbildung als Betriebsbeauftragter für Abfall nachweisen müssen.
Inhalt:
• Neue Entwicklungen und Überblick über die Änderungen im Abfallrecht und anderen relevanten Rechtsbereichen

• Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG und untergesetzliche Regelwerke sowie sonstige relevante Vorschriften

• Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich

• Gefährlichkeit von Abfällen, Zuordnung zum Abfallkatalog

• Nachweisverfahren und Registerführung

• Anforderungen an den Transport von Abfällen

• Erfahrungsaustausch für verantwortliche Personen in Entsorgungsbetrieben

• Im Zusatzmodul: Erfahrungsaustausch der Betriebsbeauftragten für Abfall
Voraussetzungen:
Inhaber oder verantwortliche Personen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung, die die Voraussetzungen nach der EfbV § 8 und § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 EfbV bzw. § 3 und § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 AbfAEV erfüllen und bereits an einem Grundlehrgang nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV teilgenommen haben und gemäß § 9 Abs. 3 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Abs. 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre eine anerkannte Fortbildung nachweisen müssen.
Inhaber und verantwortliche Personen eines Entsorgungsfachbetriebes, die zusätzlich die Fortbildung nach der AbfBeauftrV § 9 Abs. 2 nachweisen müssen und die Voraussetzungen der AbfBeauftrV § 8 und § 9 Abs. 1 erfüllen.
Hinweise:
Die Bescheinigung darf nur erteilt werden, wenn der Teilnehmer während der gesamten Veranstaltung anwesend war.
Die Veranstaltung ist auch geeignet für den Nachweis einer Fortbildung nach § 53 KrWG (Anzeigepflicht) in Verbindung mit der AbfAEV § 4 Abs. 5.
Die Teilnahmegebühr inkludiert das Fachbuch Abfallrecht – Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:


Newsletter abbonieren

kostenloser Service!

15.05.2024

21.05.2024

04.06.2024

25.06.2024

26.08.2024



22.04.2024


06.05.2024


22.05.2024


03.06.2024


13.06.2024