Geschäftsstelle Dresden
Prager Str. 3
01069 Dresden
Die Veranstaltung ist nicht mehr buchbar! |
Auch eine schnelle Reaktion auf eventuelle Fehler nach der Auslieferung wird von Ihnen erwartet. Die Erwartungen schließen die Anwendung von Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit ein. Hieraus resultiert die frühzeitige Einbindung des Produktsicherheitsbeauftragten in die Entwicklungs- und Fertigungsprozesse. Als Produktsicherheitsbeauftragter können Sie Risikobewertungen im Rahmen von Projekten, Prozessen oder Produkten durchführen. Sie unterstützen die Fertigungsprozesse mit der Anwendung von Methoden zur Fehlervermeidung.
Durch den Bezug zu Normen, zu Gesetzen und zu kundenspezifischen Anforderungen lernen Sie die Aufgaben und Befugnisse eines Produktsicherheitsbeauftragten kennen. Im Seminar wird Ihnen das Wissen anhand von Praxisbeispielen vermittelt.
Grundlagen und Kenntnisse des Produktsicherheitsbeauftragten
- Produktsicherheit als Teil des Compliance-Managements
- Haftung für fehlerhafte Produkte, Übersicht zu den Rechtsgebieten
- Produktsicherheitsgesetz und behördliche Marktüberwachung
- Vertragliche Haftung, Sachmängelhaftung SMG, BGB § 280, § 311, § 241
- Gesetzliche Haftung (Produzentenhaftung), Produkthaftungsgesetz und BGB § 823
- Umgang mit Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV)
- Umgang mit Produkthaftpflichtversicherungen
- Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken für die Verantwortlichen
- Anforderungen an gerichtsfeste Dokumente und Qualitätsnachweise (Aufzeichnungen)
- Organisationspflichten im Produktentstehungsprozess und im Rahmen der Produktbeobachtung
2. Tag:
Aufgaben und Kompetenzen des Produktsicherheitsbeauftragten (Formel Q)
- Stellenbeschreibung des Produktsicherheitsbeauftragten
- Befugnisse und Eskalationsprozess
- Risikomanagement für Projekte, Prozesse und Produkte
- D-FMEA, P-FMEA, M-FMEA
- ISO 31000
- Konfigurations- und Änderungsmanagement
- Produktkennzeichnung und Produktrückverfolgbarkeit
- Methoden und Techniken der Problemlösung
- Maßnahmenmanagement und Verifikation der Wirksamkeit
- Anwendung von Methoden zur Fehlervermeidung
Mitarbeiter von Unternehmen, die Zulieferer in der Automobilindustrie sind, empfehlen wir den Besuch der Schulung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), Teil 2 - automotive mit anschließender Prüfung. Hier vermitteln wir Ihnen die kundenspezifischen Anforderungen der Automobilhersteller. Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine separate Anmeldung erforderlich, es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV NORD CERT, mit dem Sie die Normenanforderung aus dem Abschnitt 7.2 der DIN EN ISO 9001 erfüllen.
Wenn die Möglichkeit besteht, bringen Sie bitte ein Laptop mit.
|