EX/A38/DSB-02/17092018-1
:
Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Rhein-Ruhr
II. Hagen 7
45127 Essen
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
2.142,00
EUR (inkl. USt)
(Netto: 1.800,00 EUR)

Gesamt
2.142,00
EUR (inkl. USt)
(Netto: 1.800,00 EUR)

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Ihr Nutzen:
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie lernen unter anderem den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das organisatorische Umfeld sowie Aspekte der technisch-organisatorischen Maßnahmen des betrieblichen Datenschutzes kennen. Darüber hinaus erfahren Sie in dem Kurs für Datenschutzbeauftragte, welche hohen Anforderungen an die soziale Kompetenz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten als Vermittler und Berater zwischen Management, Betroffenen, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden gestellt werden.

Wer muss eigentlich einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen? Laut § 38 BDSG-neu muss auch weiterhin die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfolgen, wenn in einem Unternehmen mindestens zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist, wenn personenbezogene Daten zum Zwecke der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert verarbeitet werden.

Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen in unserem Datenschutzbeauftragter-Seminar die Theorie anhand vieler Beispiele aus der Praxis. Im Anschluss an unsere viertägige Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, an einer Prüfung mit dem Zertifikatsabschluss Datenschutzbeauftragter (TÜV®) teilzunehmen. Dieses Zertifikat dokumentiert die Fachkunde über die Grundlagen der Anwendung der aktuellen Rechtsvorschriften, der neuesten Kenntnisse im Bereich Datenschutzorganisation sowie der IT-Sicherheit. Das erforderliche Fachwissen des Datenschutzbeauftragten variiert je nach Umfang und Sensibilität der zu verarbeitenden Daten. Wir empfehlen Ihnen daher, nach dieser Grundausbildung zum Datenschutzbeauftragten weitere, vertiefende Seminare zu absolvieren, die sich an den speziellen Anforderungen Ihres Unternehmens orientieren. Nutzen Sie hierzu unser vielseitiges Kurs-Programm im Bereich Datenschutz-Ausbildung und erweitern Sie somit Ihre Fachkunde mit unseren Schulungen zum Thema Datenschutz. Kontaktieren Sie uns und wir finden für Sie das passende Seminar!
Teilnehmerkreis:
Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die sich zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten qualifizieren lassen wollen bzw. bestellt worden sind, die die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter ausüben möchten, sowie an interessierte Personen, die sich mit dem Thema Datenschutz befassen.
Inhalt:
1. Tag: Datenschutzrecht
Grundlagen
- Europäisches Datenschutzrecht und Verhältnis zum nationalen Recht
- Einführung in die Datenschutzrechtsordnung
- Abgrenzungen der Anwendungsbereiche
- Wichtige Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts (Art. 4 und 5 EU-DSGVO)
- Begriff und vertragliche Anforderungen zur Auftragsverarbeitung

Rechtswirksame Einwilligungen
- Form und Bestimmtheit der Einwilligung
- Aufklärungspflichten und Kopplungsverbot
- Widerrufsrecht des Betroffenen
- Besonderheiten der Beschäftigteneinwilligung

Kernbereiche des Datenschutzes
- Übersicht zu den Erlaubnisnormen
- Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten
- Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz nach § 26 BDSG
- Übermittlung in Drittländer

Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten

2. Tag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen
Rechte der Betroffenen
- Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen
- Löschung und Recht auf Vergessen
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Schadenersatz

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
- Benennungspflichten und freiwillige Benennung
- Voraussetzungen eines Konzerndatenschutzbeauftragten
- Erforderliches Fachwissen und Vermeidung von Interessenkollisionen
- Aufgaben
- Stellung im Unternehmen einschließlich Verhältnis zum Betriebsrat
- Abberufungs- und Kündigungsschutz

Reichweite der Datenschutz-Organisationspflichten
- Melde- und Dokumentationspflichten bei Datensicherheitsvorfällen
- Rechenschafts- und Nachweispflichten
- Anweisungspflicht und Verarbeitungsverzeichnisse
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde

Die Aufsichtsbehörde
- Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen


3. Tag: Datenschutzmanagement und -organisation
Datenschutzgerechte Geschäftsprozesse
- Datenschutzorganisation
- Erfüllung der Informationspflichten
- Gewährleistung der Rechte betroffener Personen

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Voraussetzungen/Zweck
- Inhalt
- Anforderungen an die Form
- Erstellung und Aktualisierung

Risikobetrachtung
- Begriffe
- Abgrenzung Unternehmens-/Betroffenen-Risiken
- Verringerung von Risiken
- Risikomatrix

Datenschutz-Folgeabschätzung
- Voraussetzungen
- Entscheidung/Begründung und Dokumentation
- Durchführung und Organisation

Umsetzung der Rechenschaftspflicht
- Erforderliche Dokumente
- Gestaltung der Dokumentation
- Audits und Zertifizierungen

Arbeitsorganisation des Datenschutzbeauftragten
- Ansprechpartner
- Durchführung/Dokumentation von Kontrollen
- Einbindung in die Geschäftsprozesse

4. Tag: Informationssicherheit
Begriffe und Schutzziele
- Begriff Informationssicherheit
- Informationssicherheit und Datenschutz
- Schutzziele der Informationssicherheit

Gefährdungen der Informationssicherheit
- Verbreitete Schwachstellen
- Häufige Bedrohungen

Technische und organisatorische Maßnahmen
- Angemessenheit
- Pseudonymisierung
- Verschlüsselung
- Dokumentation der TOM

Hilfs-/Arbeitsmittel für den DSB
- Orientierungshilfen der Aufsichtsbehörden
- IT-Grundschutzkataloge des BSI
Hinweise:
Die Bestellung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist nicht vereinbar mit Positionen, die zu einer Interessenkollision führen würden, wie z. B. Geschäftsführer, Prokurist, IT- oder Personalleiter.

Als Schulungsunterlage erhalten Sie neben den Referentenunterlagen mit praxisorientierten Empfehlungen und Checklisten das Taschenbuch "Beck-Texte im dtv: Datenschutzrecht".

Diese Veranstaltung können Sie mit einer Prüfung abschließen, welche direkt im Anschluss des Seminars (am Ende des 4. Schulungstages) durchgeführt wird. Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine separate Anmeldung erforderlich, es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV NORD CERT.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:


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