Steuerentlastungen zur Energie- und Stromsteuer und Prüfungen der Hauptzollämter
Ihr Nutzen:
Entdecken Sie Effizienzsteigerungs- und Einsparpotenziale in Ihrem Unternehmen: Unser Seminar zeigt Ihnen auf, wie Sie von Steuerbegünstigungen zur Energiesteuer und zur Stromsteuer profitieren und Compliance-Risiken in Ihrem Unternehmen aufdecken. Neben den steuerrechtlichen Grundlagen werden aktuelle Rechtsänderungen, wie beispielsweise die neuen Meldepflichten aus dem EU-Beihilferecht, ausführlich besprochen. Unsere Trainer geben Ihnen wertvolle Praxishinweise aus Ihrer langjährigen Erfahrung, unter anderem als Konzernbetriebsprüfer und aus der Steuerberatungspraxis. Gerne können Sie auch Ihre Praxisfälle mit den Referenten besprechen.
Teilnehmerkreis:
Das Seminar richtet sich insbesondere an Sachbearbeiter der Steuerabteilungen, Mitarbeiter im Facility-Management, Betriebsleiter, Controller und Einkäufer, die mit der Abwicklung der Verbrauchsteuern im Unternehmen betraut sind.
Inhalt:
Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes mit Wirkung zum 01.01.2018 (Bundestagsbeschluss vom 01.06.2017)
Neue Anforderungen des EU-Beihilferechts - Reform des EU-Beihilferechts - Beihilfetatbestände des Energie- und Stromsteuerrechts - Selbsterklärung auf Vordruck 1139 - Meldepflichten nach der EnSTransV auf Vordrucken 1461, 1462 und 1463 - Das neue elektronische Erfassungsportal zur EnSTransV
Entlastungsanträge zur Energie- und Stromsteuer - Steuerentlastungen für die Stromerzeugung - Steuerentlastungen für das Produzierende Gewerbe - Steuerentlastung für die thermische Abfall- und Abluftbehandlung
Aktuelle Rechtsprechung
Prüfungen der Hauptzollämter - Prüfungen der Zollverwaltung - Festsetzungsverjährung - Prüfungsumfang bei der Energie-, Strom- und Branntweinsteuer - Ablauf einer Außenprüfung - Bußgeldverfahren