Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als „Zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheits-Verordnung (BetrSichV § 2 (6))“ und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG §7) bestellt werden zu können. Sie sind nach dem Besuch des Seminars in der Lage, regelmäßig wiederkehrende Prüfungen von Sportgeräten und Sportstätten selbstständig durchzuführen und zu dokumentieren. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in den Aufbau, die Funktionsweise sowie in die Beurteilung und Prüfung von Sportgeräten. Das Seminar schließt mit einem schriftlichen Wissenstest ab.
Das Seminar „Befähigte Person für Sportgeräte“ wendet sich an Personen, die mit der Prüfung von Sportstätten und Sportgeräten betraut werden sollen. Eine Prüfung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel ist vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen und nach Änderungen an den Geräten vorzunehmen. Der Arbeitgeber hat eine Prüfpflicht nach der DGUV Information 202-044 und muss die Sicherheit im Schulsport gewährleisten. Er kann diese Aufgabe auf eine Befähigte Person nach § 7 ArbSchG (Übertragung von Aufgaben auf Befähigte Personen) übertragen.
Teilnehmerkreis:
Hausmeister, haustechnisches Personal, Handwerker, Personen aus Fachunternehmen, Servicepersonal, Sportlehrer
Inhalt:
Grundlagen und allgemeine Rechtsvorschriften zur Sicherheitstechnik
Allgemeine Gefährdungen beim Umgang mit Sportgeräten
Bau, Ausrüstung, Beurteilung und Prüfung von speziellen Sportgeräten
Schriftlicher Wissenstest
Besichtigung von ausgewählten Sportgeräten
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie