Im Seminar erhalten Sie das Basiswissen aus dem Bereich der Informationstechnologie, um den Nachweis der notwendigen Fachkunde im Sinne des § 4f BDSG zu erbringen. Sie lernen die wichtigsten IT-Begriffe kennen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen im Seminar die IT-Grundlagen, um die Zusammenhänge zwischen technischen Komponenten verstehen und beurteilen zu können. Sie erlernen außerdem, die Auswirkungen auf datenschutzrechtliche Anforderungen zu verstehen und zu beurteilen. Nach dem Besuch der Schulung verfügen Sie über eine umfassende Wissensgrundlage in den relevanten Technologien und können sich mit der IT-Abteilung Ihres Unternehmens adäquat austauschen.
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Teilnehmerkreis:
Datenschutzbeauftragte und solche, die es werden wollen, IT-Sicherheitsbeauftragte, Verantwortliche in den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit, Revisoren und IT-Revisoren, Wirtschaftsprüfer, Mitarbeiter aus dem Bereich Personal und Betriebsräte
Inhalt:
Netzwerkkomponenten -Server (z. B. Mailserver, Internetserver, Proxyserver) -Clients (z. B. PC, mobile Clients, Thin Client) -Hardware (z. B. Router, Switch, Firewall, USV) -Mobile Geräte (z. B. Laptop, externe Datenträger, Smartphones)
Netzwerke -Netzwerkdienste (z. B. DNS) -Topologien -Protokolle (z. B. TCP/IP) -Internet, Intranet, Extranet -WLAN -VoIP
Anwendungen -Software -Maildienste (z. B. Microsoft Exchange)
Infrastruktur -Gebäude- und Raumstruktur (z. B. Serverraum) -Klima -Notstrom
Neue Entwicklungen, wie z. B. Cloud Computing, Social Media
Hinweise:
Die verantwortliche Stelle hat dem Datenschutzbeauftragten zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Fachkunde die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu ermöglichen sowie deren Kosten zu übernehmen (gemäß § 4 f. Absatz 2 und 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)).