EX/A30/E-Steuer/23032018-1
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Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Berlin-Brandenburg
Zimmerstr. 23
10969 Berlin
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
559,30
EUR (inkl. USt)
(Netto: 470,00 EUR)

Gesamt
559,30
EUR (inkl. USt)
(Netto: 470,00 EUR)

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Ihr Nutzen:
Entdecken Sie Effizienzsteigerungs- und Einsparpotenziale in Ihrem Unternehmen: Unser Seminar zeigt Ihnen auf, wie Sie von Steuerbegünstigungen zur Energiesteuer und zur Stromsteuer profitieren und Compliance-Risiken in Ihrem Unternehmen aufdecken. Neben den steuerrechtlichen Grundlagen werden aktuelle Rechtsänderungen, wie beispielsweise die neuen Meldepflichten aus dem EU-Beihilferecht, ausführlich besprochen. Unsere Trainer geben Ihnen wertvolle Praxishinweise aus Ihrer langjährigen Erfahrung, unter anderem als Konzernbetriebsprüfer und aus der Steuerberatungspraxis. Gerne können Sie auch Ihre Praxisfälle mit den Referenten besprechen.

Unser Seminar richtet sich insbesondere an Einsteiger im Bereich der Energie- und Stromsteuer sowie an bereits erfahrene Anwender, die ihre praktischen Kenntnisse vertiefen möchten. Aktuelle Änderungen werden zielgerichtet und teilnehmerfokussiert erörtert.
Teilnehmerkreis:
Das Seminar richtet sich insbesondere an Sachbearbeiter der Steuerabteilungen, Mitarbeiter im Facility-Management, Betriebsleiter, Controller und Einkäufer, die mit der Abwicklung der Verbrauchsteuern im Unternehmen betraut sind.
Inhalt:
Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes mit Wirkung zum 01.01.2018
(Bundestagsbeschluss vom 01.06.2017)

NEU – Änderung der Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung mit Wirkung 01.01.2018,
veröffentlicht am 08.01.2018

Neue Anforderungen des EU-Beihilferechts
- Reform des EU-Beihilferechts
- Beihilfetatbestände des Energie- und Stromsteuerrechts
- Selbsterklärung auf Vordruck 1139
- Meldepflichten nach der EnSTransV auf Vordrucken 1461, 1462 und 1463
- Das neue elektronische Erfassungsportal zur EnSTransV

Entlastungsanträge zur Energie- und Stromsteuer
- Steuerentlastungen für die Stromerzeugung
- Steuerentlastungen für das Produzierende Gewerbe
- Steuerentlastung für die thermische Abfall- und Abluftbehandlung

Aktuelle Rechtsprechung

Prüfungen der Hauptzollämter
- Prüfungen der Zollverwaltung
- Festsetzungsverjährung
- Prüfungsumfang bei der Energie-, Strom- und Branntweinsteuer
- Ablauf einer Außenprüfung
- Bußgeldverfahren
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:


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