EX/A36/BFG-F/18062018-1
:
Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Hannover
Am TÜV 1
30519 Hannover
Geschäftsstelle Hannover
Am TÜV 1
30519 Hannover
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
547,40
EUR (inkl. USt)
(Netto: 460,00 EUR)
Gesamt
547,40
EUR (inkl. USt)
(Netto: 460,00 EUR)
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Ihr Nutzen:
Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse im Gewässerschutz: Die Fortbildung für Betriebsbeauftragte bringt Sie auf den aktuellen Stand. Aus juristischer Sicht werden die Rechte, Pflichten und die Organisation der Tätigkeit von Betriebsbeauftragten im Gewässerschutz beleuchtet. Sie erhalten einen Überblick über die Haftungsrisiken und Verantwortung von Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz: Erfahrene Referenten geben wertvolle Hinweise für die Berufspraxis. Der Austausch mit anderen Teilnehmern, Fallbeispiele und innovative Unterrichtsmaterialen erleichtern Ihnen die Umsetzung des Erlernten in Ihrem beruflichen Alltag. Mit einer regelmäßigen Fortbildung können Sie als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz gewährleisten, dass Ihr Unternehmen weiterhin die gesetzlichen Auflagen im Gewässerschutz erfüllt.
Teilnehmerkreis:
Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig (empfohlen wird alle 2 Jahre) fortbilden müssen.
Inhalt:
Änderungen im deutschen Wasserrecht durch die
Umsetzung der EU-IED-Richtlinie in deutsches Recht
Neuregelung der Kompetenzordnung des GG seit der Föderalismusreform vom 01.09.2006
Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz aus juristischer Sicht
- Rechte und Pflichten
- Organisation der Tätigkeit
- Dokumentation und Jahresbericht
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Verhindern von/Verhalten in Schadensfällen
- Umgang mit staatlichen Stellen/Aufsichtsorganen
Arbeitsteilung und Konsequenzen für die Verantwortlichkeiten zwischen
Geschäftsführung und Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz
Das Umweltschadensgesetz vom 10.05.2007 und seine Bedeutung für die Praxis
Haftung und Verantwortlichkeit
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Haftung im zivilrechtlichen Sinn
- Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht/Verantwortlichkeiten
- Verantwortliche Personen, §§ 9 II OWiG, 14 II StGB
- Innerbetriebliche Konflikte und Bewältigungsmöglichkeiten
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre
Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch und Diskussion
Umsetzung der EU-IED-Richtlinie in deutsches Recht
Neuregelung der Kompetenzordnung des GG seit der Föderalismusreform vom 01.09.2006
Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz aus juristischer Sicht
- Rechte und Pflichten
- Organisation der Tätigkeit
- Dokumentation und Jahresbericht
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Verhindern von/Verhalten in Schadensfällen
- Umgang mit staatlichen Stellen/Aufsichtsorganen
Arbeitsteilung und Konsequenzen für die Verantwortlichkeiten zwischen
Geschäftsführung und Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz
Das Umweltschadensgesetz vom 10.05.2007 und seine Bedeutung für die Praxis
Haftung und Verantwortlichkeit
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Haftung im zivilrechtlichen Sinn
- Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht/Verantwortlichkeiten
- Verantwortliche Personen, §§ 9 II OWiG, 14 II StGB
- Innerbetriebliche Konflikte und Bewältigungsmöglichkeiten
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre
Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch und Diskussion
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:
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