Der Bereich der Lagerwirtschaft und der Logistik hat in den letzten Jahren einen starken Umschwung erlebt. Dadurch sind auch die Anforderungen an die Führungskräfte im Lagerbereich erheblich gestiegen. Um diesen Veränderungen gerecht zu werden, wurde die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfter Logistikmeister/geprüfte Logistikmeisterin" vom Bundesministerium für Bildung und Forschung herausgegeben.
Teilnehmerkreis:
Personen aus dem Bereich der Material- und Lagerwirtschaft, die sich in diesem Bereich fortbilden möchten
Inhalt:
Grundlegende Qualifikationen - Rechtsbewusstes Handeln - Betriebswirtschaftliches Handeln - Anwendungen von Methoden der Information, Kommunikation und Planung - Zusammenarbeit im Betrieb - Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen - Logistikprozesse: Logistikkonzepte, Leistungserstellung, Prozesssteuerung und -optimierung - Betriebliche Organisation und Kostenwesen: betriebliches Kostenwesen und Logistikcontrolling, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Qualitätsmanagement - Führung und Personal: Personalführung, Personalentwicklung
Lern- und Arbeitsmethodik
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen - Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen - Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken - Ausbildung durchführen, Ausbildung abschließen
Voraussetzungen:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: - 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder - 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder - 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: - 1. das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und - 2. im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und im Fall des Absatzes 1 Nummer 2 insgesamt mindestens zwei Jahre Berufspraxis
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters/einer Geprüften Logistikmeisterin nach § 1 Absatz 3 aufweisen.
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Hinweise:
Abschlusszeugnis Geprüfte/-r Logistikmeister/-in IHK, Ausbildereignungsprüfung nach AEVO, als Teilzeit- und Vollzeit-Schulung möglich; die IHK-Gebühren werden Ihnen separat durch die IHK in Rechnung gestellt.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Von IHK erstelltes Zeugnis nach bestandener Abschlussprüfung