EX/A45/DSB-02/18092017-1
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Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Stuttgart
Wankelstraße 1
70563 Stuttgart
Geschäftsstelle Stuttgart
Wankelstraße 1
70563 Stuttgart
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
2.070,60
EUR (inkl. USt)
(Netto: 1.740,00 EUR)
Gesamt
2.070,60
EUR (inkl. USt)
(Netto: 1.740,00 EUR)
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Ihr Nutzen:
Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit. Dazu gehören der rechtssichere Umgang mit personenbezogenen Daten, das organisatorische Umfeld sowie Aspekte der technisch-organisatorischen Maßnahmen des Datenschutzes. Als Vermittler und Berater zwischen Management, Betroffenen, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden werden hohe Anforderungen an die soziale Kompetenz des Datenschutzbeauftragten gestellt.
Wer muss eigentlich einen Datenschutzbeauftragten bestellen? Das BDSG (§ 4 f.) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wenn personenbezogene Daten zum Zwecke der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert verarbeitet werden oder eine Vorabkontrolle nach § 4d Abs. 5 BDSG durchzuführen ist.
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die Theorie anhand vieler Beispiele aus der Praxis. Im Anschluss an unsere viertägige Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, an einer Prüfung mit dem Zertifikats-Abschluss Datenschutzbeauftragter (TÜV®) teilzunehmen. Dieses Zertifikat dokumentiert die Fachkunde über die Grundlagen der Anwendung der gesetzlichen Regelungen, der Kenntnisse im Bereich Datenschutz-Organisation sowie der IT-Sicherheit. Das erforderliche Fachwissen des Datenschutzbeauftragten variiert je nach Umfang und Sensibilität der zu verarbeitenden Daten. Wir empfehlen Ihnen daher, nach dieser Grundausbildung vertiefende Weiterbildungen zu absolvieren, die sich an den speziellen Anforderungen Ihres Unternehmens orientieren. Nutzen Sie hierzu unser vielseitiges Programm und erweitern Sie somit Ihre Fachkunde mit unseren Schulungen zum Thema Datenschutz.
Wer muss eigentlich einen Datenschutzbeauftragten bestellen? Das BDSG (§ 4 f.) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wenn personenbezogene Daten zum Zwecke der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert verarbeitet werden oder eine Vorabkontrolle nach § 4d Abs. 5 BDSG durchzuführen ist.
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die Theorie anhand vieler Beispiele aus der Praxis. Im Anschluss an unsere viertägige Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, an einer Prüfung mit dem Zertifikats-Abschluss Datenschutzbeauftragter (TÜV®) teilzunehmen. Dieses Zertifikat dokumentiert die Fachkunde über die Grundlagen der Anwendung der gesetzlichen Regelungen, der Kenntnisse im Bereich Datenschutz-Organisation sowie der IT-Sicherheit. Das erforderliche Fachwissen des Datenschutzbeauftragten variiert je nach Umfang und Sensibilität der zu verarbeitenden Daten. Wir empfehlen Ihnen daher, nach dieser Grundausbildung vertiefende Weiterbildungen zu absolvieren, die sich an den speziellen Anforderungen Ihres Unternehmens orientieren. Nutzen Sie hierzu unser vielseitiges Programm und erweitern Sie somit Ihre Fachkunde mit unseren Schulungen zum Thema Datenschutz.
Teilnehmerkreis:
Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die sich zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten qualifizieren lassen wollen bzw. bestellt worden sind, die die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter ausüben möchten sowie an interessierte Personen, die sich mit dem Thema Datenschutz befassen.
Inhalt:
Teil 1 – Rechtliche Grundlagen
Es wird bereits die Rechtslage nach der EU-DSGVO berücksichtigt.
Einführung und Gegenstand des Datenschutzrechts
Anwendbares Recht im Überblick
Grundgesetzliche und europarechtliche Bezüge
Anwendungsbereich des BDSG in Abgrenzung zu Telekommunikationsgesetz (TKG), Telemediengesetzt (TMG), Betriebsverfassungsgesetzt (BetrVG)
Begriffe, Prinzipien und Systematik
Auftragsdatenverarbeitung (Begriff, Folgen)
Die Einwilligung des Betroffenen nach BDSG
Europarechtliche Vorgaben
Voraussetzungen nach § 4a BDSG
Grundlagen zur Werbe-Einwilligung und Widerruf
Gesetzliche Erlaubnisnormen nach BDSG
Überblick über die Erlaubnisnormen im BDSG
Abgrenzung der Anwendungsbereiche
Grundtatbestände der § 28, 29, 32 BDSG im Einzelnen
Rechtsfolgen bei Verstößen nach § 43 BDSG (kurz)
Teil 2 – Datenschutz-Organisation
Es wird bereits die Rechtslage nach der EU-DSGVO berücksichtigt.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
Voraussetzungen, Stellung und Aufgabenwahrnehmung im Betrieb
Fachkunde und Zuverlässigkeit
Verfahrensverzeichnis und Vorabkontrolle
Verantwortlichkeiten
Inhalte - welche Angaben sind zu machen?
Vorabkontrolle - wann muss sie erfolgen?
Formulare und Werkzeuge
Vorgehen bei einer Vorabkontrolle
- Praxisübungen
Datenschutzgerechte Geschäftsprozesse
Betroffenenrechte gewährleisten
Praktische Beispiele, wie der bDSB auf eine richtige Ablauforganisation hinwirken kann
Rechte des Betroffenen
Transparenzrechte des Betroffenen
Folgerechte auf Berichtigung, Löschung, Sperrung
Widerspruchsrechte
Meldepflicht bei Datenschutzpannen nach § 42a BDSG
Rechtsfolgen bei Verstößen
Was kommt nach dem Einführungsseminar
Ein Handlungsleitfaden für die ersten Wochen
Rahmenbedingungen für die Aufgabenwahrnehmung im Unternehmen verankern
Informationsmanagement
Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, den Fachabteilungen und dem Betriebsrat
Datenschutzmanagement
Grundlagen, Aufbau, Planen, Einführen und Überwachen von Maßnahmen
Verantwortung der Geschäftsführung
Verpflichtung zum Datenschutzmanagement
Analysieren des Ist-Zustandes und Datenschutzziele definieren
Die Aufsichtsbehörde
Aufgaben und Befugnisse, Prüfpraxis und Sanktionen
Teil 3 - Informationssicherheit
Begriffe und Kategorien
Abgrenzung Datenschutz – Informationssicherheit
Bestandteile der Informationssicherheit:
Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität,
Transparenz, Nicht-Verkettbarkeit, Kontingenz
Gefährdungen der Informationssicherheit
Häufige Schwachstellen und Bedrohungen
Technische und organisatorische Maßnahmen
Allgemeine Anforderungen nach § 9 BDSG
Verhältnismäßigkeit der Maßnahme
Handlungsempfehlungen der Datenschutzbehörden
IT-Grundschutzkataloge des BSI
Anlage zum BDSG: Umsetzung der 8 Gebote in der Praxis
Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle,
Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle
Auftragskontrolle, Verfügbarkeitskontrolle, Getrennte Verarbeitung
Es wird bereits die Rechtslage nach der EU-DSGVO berücksichtigt.
Einführung und Gegenstand des Datenschutzrechts
Anwendbares Recht im Überblick
Grundgesetzliche und europarechtliche Bezüge
Anwendungsbereich des BDSG in Abgrenzung zu Telekommunikationsgesetz (TKG), Telemediengesetzt (TMG), Betriebsverfassungsgesetzt (BetrVG)
Begriffe, Prinzipien und Systematik
Auftragsdatenverarbeitung (Begriff, Folgen)
Die Einwilligung des Betroffenen nach BDSG
Europarechtliche Vorgaben
Voraussetzungen nach § 4a BDSG
Grundlagen zur Werbe-Einwilligung und Widerruf
Gesetzliche Erlaubnisnormen nach BDSG
Überblick über die Erlaubnisnormen im BDSG
Abgrenzung der Anwendungsbereiche
Grundtatbestände der § 28, 29, 32 BDSG im Einzelnen
Rechtsfolgen bei Verstößen nach § 43 BDSG (kurz)
Teil 2 – Datenschutz-Organisation
Es wird bereits die Rechtslage nach der EU-DSGVO berücksichtigt.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
Voraussetzungen, Stellung und Aufgabenwahrnehmung im Betrieb
Fachkunde und Zuverlässigkeit
Verfahrensverzeichnis und Vorabkontrolle
Verantwortlichkeiten
Inhalte - welche Angaben sind zu machen?
Vorabkontrolle - wann muss sie erfolgen?
Formulare und Werkzeuge
Vorgehen bei einer Vorabkontrolle
- Praxisübungen
Datenschutzgerechte Geschäftsprozesse
Betroffenenrechte gewährleisten
Praktische Beispiele, wie der bDSB auf eine richtige Ablauforganisation hinwirken kann
Rechte des Betroffenen
Transparenzrechte des Betroffenen
Folgerechte auf Berichtigung, Löschung, Sperrung
Widerspruchsrechte
Meldepflicht bei Datenschutzpannen nach § 42a BDSG
Rechtsfolgen bei Verstößen
Was kommt nach dem Einführungsseminar
Ein Handlungsleitfaden für die ersten Wochen
Rahmenbedingungen für die Aufgabenwahrnehmung im Unternehmen verankern
Informationsmanagement
Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, den Fachabteilungen und dem Betriebsrat
Datenschutzmanagement
Grundlagen, Aufbau, Planen, Einführen und Überwachen von Maßnahmen
Verantwortung der Geschäftsführung
Verpflichtung zum Datenschutzmanagement
Analysieren des Ist-Zustandes und Datenschutzziele definieren
Die Aufsichtsbehörde
Aufgaben und Befugnisse, Prüfpraxis und Sanktionen
Teil 3 - Informationssicherheit
Begriffe und Kategorien
Abgrenzung Datenschutz – Informationssicherheit
Bestandteile der Informationssicherheit:
Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität,
Transparenz, Nicht-Verkettbarkeit, Kontingenz
Gefährdungen der Informationssicherheit
Häufige Schwachstellen und Bedrohungen
Technische und organisatorische Maßnahmen
Allgemeine Anforderungen nach § 9 BDSG
Verhältnismäßigkeit der Maßnahme
Handlungsempfehlungen der Datenschutzbehörden
IT-Grundschutzkataloge des BSI
Anlage zum BDSG: Umsetzung der 8 Gebote in der Praxis
Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle,
Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle
Auftragskontrolle, Verfügbarkeitskontrolle, Getrennte Verarbeitung
Hinweise:
Die Bestellung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist nicht vereinbar mit Positionen, die zu einer Interessenkollision führen würden, wie z. B. Geschäftsführer, Prokurist, IT- oder Personalleiter.
Als Schulungsunterlage erhalten Sie neben den Referentenunterlagen mit praxisorientierten Empfehlungen und Checklisten das Taschenbuch "Beck-Texte im dtv: Datenschutzrecht".
Diese Veranstaltung können Sie mit einer Prüfung abschließen. Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine separate Anmeldung erforderlich, es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV NORD CERT.
Als Schulungsunterlage erhalten Sie neben den Referentenunterlagen mit praxisorientierten Empfehlungen und Checklisten das Taschenbuch "Beck-Texte im dtv: Datenschutzrecht".
Diese Veranstaltung können Sie mit einer Prüfung abschließen. Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine separate Anmeldung erforderlich, es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV NORD CERT.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:
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