EX/A44/LSS/17022017-1
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Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Frankfurt
Darmstädter Landstr. 116
60598 Frankfurt
Geschäftsstelle Frankfurt
Darmstädter Landstr. 116
60598 Frankfurt
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
642,60
EUR (inkl. USt)
(Netto: 540,00 EUR)
Gesamt
642,60
EUR (inkl. USt)
(Netto: 540,00 EUR)
Die Veranstaltung ist nicht mehr buchbar! |
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Ihr Nutzen:
Das Einsatzgebiet von Laserstrahlen ist sehr breit gefächert. In der Forschung, in der industriellen Fertigung oder zur Bearbeitung bzw. Vermessung verschiedener Werkstoffe kommen Laser zum Einsatz.
Unabhängig vom Einsatzgebiet ist nach § 5 (2) der Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung (OStrV) jedes Unternehmen beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Die hierzu erforderliche Sachkunde ist durch den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs nach der Technischen Regel optische Strahlung (TROS) nachzuweisen.
Unser Seminar vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen für technische Laseranwendungen (jeglicher industrieller Art, Forschung) nach § 5 OStrV und TROS, um als Laserschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt werden zu können.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.
Unabhängig vom Einsatzgebiet ist nach § 5 (2) der Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung (OStrV) jedes Unternehmen beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Die hierzu erforderliche Sachkunde ist durch den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs nach der Technischen Regel optische Strahlung (TROS) nachzuweisen.
Unser Seminar vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen für technische Laseranwendungen (jeglicher industrieller Art, Forschung) nach § 5 OStrV und TROS, um als Laserschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt werden zu können.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.
Teilnehmerkreis:
Teilnehmen können Mitarbeiter, die die Aufgabe des Laserschutzbeauftragten übernehmen sollen und die erforderliche Sachkunde nachweisen müssen. Dieses anwendungsbezogene Seminar richtet sich an Unternehmen, die Laser in der Forschung oder im industriellen Bereich nutzen.
Inhalt:
Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
Biologische Wirkung von Laserstrahlung
Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung (OStrV)
- Technische Regel optische Strahlen (TROS)
Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)
Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen
Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb
Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung
Sachkundenachweis
Biologische Wirkung von Laserstrahlung
Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung (OStrV)
- Technische Regel optische Strahlen (TROS)
Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)
Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen
Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb
Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung
Sachkundenachweis
Voraussetzungen:
Der LSB soll eine abgeschlossene, technische, naturwissenschaftliche Berufsausbildung (mind. 2 Jahre) haben und über mind. zwei Jahre Berufserfahrung verfügen.
Hinweise:
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:
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