Betreiber von Kesselanlagen sind für die Ausbildung ihrer Kesselwärter verantwortlich. Kesselwärter müssen die für den Betrieb von Kesselanlagen erforderliche Sachkunde besitzen und die Bedienvorschriften sowie die für den Betrieb maßgeblichen technischen Regeln kennen. In diesem Lehrgang erlernen die angehenden Kesselwärter praxisnah die wesentlichen Anforderungen, eingebunden in das rechtliche Umfeld. Sie werden befähigt, eine Anlage nach sicherheitstechnischen, wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Aspekten zu betreiben. Das modulare Ausbildungssystem bietet hierbei deutliche Vorteile: überschaubare Abwesenheit des Kesselwärters vom Arbeitsplatz, bedarfsorientierte Ausbildung der Mitarbeiter und Reduzierung der Ausbildungskosten.
Teilnehmerkreis:
Kesselwärter, Hilfskräfte, Maschinenschlosser, Kesselschmiede, Heizungsmonteure, Messgerätetechniker, artverwandte Berufsgruppen und Mitarbeiter, welche als Kesselwärter eingesetzt werden sollen
Pflichten Kesselwärter und Betreiber/Betrieb, Checklisten
Rauchgaskunde
Wasserchemie
Inspektion und Wartung, Prüfungen durch den ZÜS
Arbeitsschutz
Schriftliche Erfolgskontrolle
Voraussetzungen:
Die praktische Erfahrung von mindestens 3 Monaten wird dringend empfohlen.
Hinweise:
Personen, die Wasserrohrkessel, Dampferzeuger oder Kessel mit Sonderbauweise als Kesselwärter bedienen sollen, benötigen zu diesem Grundlehrgang zusätzlich noch den Aufbaukurs. Die praktische Prüfung zum Erlangen der Bescheinigung als Kesselwärter ist gesondert anzufragen.
Abschluss:
Zeugnis der TÜV NORD Akademie
Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie