EX/A32/PSB-a/15022017-1
:
Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Braunschweig
Schmalbachstr. 16
38112 Braunschweig
Geschäftsstelle Braunschweig
Schmalbachstr. 16
38112 Braunschweig
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
642,60
EUR (inkl. USt)
(Netto: 540,00 EUR)
Gesamt
642,60
EUR (inkl. USt)
(Netto: 540,00 EUR)
Die Veranstaltung ist nicht mehr buchbar! |
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Ihr Nutzen:
In unserer Veranstaltung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), Teil 2 - automotive vermitteln wir Ihnen die kundenspezifischen Anforderungen (z. B. VW-Formel Q) der Automobilhersteller an die Lieferkette. Ihre Aufgabe ist die Vermeidung von produktsicherheitsrelevanten Mängeln zum Schutz der Verbraucher. Hieraus resultieren die Anforderungen an den Produktsicherheitsbeauftragten in der Zulieferindustrie, d. h.:
- Fehlerprävention beim Produktentstehungsprozess
- Vermeidung von produktsicherheitsrelevanten Fehlern in der Fertigung, Montage und in Prüfprozessen
- Risikobewertungen im Rahmen von Projekten, Prozessen oder Produkten
- Sicherstellung von Informationsaustausch
In diesem Teil der Ausbildung zum Produktsicherheitsbeauftragten vermitteln wir Ihnen die Methoden und Werkzeuge zur Umsetzung dieser Aufgaben in Anlehnung an die Automobilindustrie. Durch den Bezug zu Normen, zu Gesetzen und zu kundenspezifischen Anforderungen (siehe auch Produktsicherheitsbeauftragter, Teil 1 - Basiswissen) lernen Sie die Aufgaben und Befugnisse eines Produktsicherheitsbeauftragten kennen und durch Praxisbeispiele diese gesichert anzuwenden. Am Ende der insgesamt 3-tägigen Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, nach erfolgreicher Absolvierung der schriftlichen Prüfung das TÜV NORD CERT-Zertifikat "Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV) - automotive" zu erwerben. Zu dieser Prüfung muss eine separate Anmeldung erfolgen.
- Fehlerprävention beim Produktentstehungsprozess
- Vermeidung von produktsicherheitsrelevanten Fehlern in der Fertigung, Montage und in Prüfprozessen
- Risikobewertungen im Rahmen von Projekten, Prozessen oder Produkten
- Sicherstellung von Informationsaustausch
In diesem Teil der Ausbildung zum Produktsicherheitsbeauftragten vermitteln wir Ihnen die Methoden und Werkzeuge zur Umsetzung dieser Aufgaben in Anlehnung an die Automobilindustrie. Durch den Bezug zu Normen, zu Gesetzen und zu kundenspezifischen Anforderungen (siehe auch Produktsicherheitsbeauftragter, Teil 1 - Basiswissen) lernen Sie die Aufgaben und Befugnisse eines Produktsicherheitsbeauftragten kennen und durch Praxisbeispiele diese gesichert anzuwenden. Am Ende der insgesamt 3-tägigen Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, nach erfolgreicher Absolvierung der schriftlichen Prüfung das TÜV NORD CERT-Zertifikat "Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV) - automotive" zu erwerben. Zu dieser Prüfung muss eine separate Anmeldung erfolgen.
Teilnehmerkreis:
Diese Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsführung, technische Leitung, Konstrukteure, Entwicklungsleiter sowie Mitarbeiter des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung, die die Aufgabe des Produktsicherheitsbeauftragten übernehmen sollen. Der 2. Teil dieser Ausbildung richtet sich insbesondere an die Zulieferindustrie der Automobilindustrie.
Inhalt:
3. Tag
Teambildung ("Störfallteam")
Analyse des "Störfalls", Situationsanalyse (Kepner Tregoe)
Ableitung von Sofortmaßnahmen
Sicherstellung der Kommunikation (inkl. Selbstanzeige)
Praktische Anwendung der Problemlösungsmethoden:
- Ishikawa, 5-Why, Global 8D-Report
Umgang mit "Besonderen Merkmalen (BM)"
- BMS: Sicherheitsanforderungen, Produktsicherheit
- BMZ: Zulassungsanforderung
- BMF: Forderungen/Funktion
Prozessreifegrad in der Produktentwicklung
Anforderung der OEM an Konstruktions- und Prozess-FMEA
Prüfung
Teambildung ("Störfallteam")
Analyse des "Störfalls", Situationsanalyse (Kepner Tregoe)
Ableitung von Sofortmaßnahmen
Sicherstellung der Kommunikation (inkl. Selbstanzeige)
Praktische Anwendung der Problemlösungsmethoden:
- Ishikawa, 5-Why, Global 8D-Report
Umgang mit "Besonderen Merkmalen (BM)"
- BMS: Sicherheitsanforderungen, Produktsicherheit
- BMZ: Zulassungsanforderung
- BMF: Forderungen/Funktion
Prozessreifegrad in der Produktentwicklung
Anforderung der OEM an Konstruktions- und Prozess-FMEA
Prüfung
Voraussetzungen:
Voraussetzung ist der Besuch der Veranstaltung Produktsicherheitsbeauftragter Teil 1 - Basiswissen.
Hinweise:
Nach Besuch der insgesamt 3-tägigen Ausbildung "Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV) - automotive" können Sie eine Prüfung ablegen. Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine separate Anmeldung erforderlich, es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV NORD CERT.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:
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