EX/A31/MRL-UMA/06122016-1
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Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Bielefeld
Böttcherstr. 11
33609 Bielefeld
Geschäftsstelle Bielefeld
Böttcherstr. 11
33609 Bielefeld
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
547,40
EUR (inkl. USt)
(Netto: 460,00 EUR)
Gesamt
547,40
EUR (inkl. USt)
(Netto: 460,00 EUR)
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Ihr Nutzen:
In der Praxis werden häufig Veränderungen an Maschinen vorgenommen. Beispielsweise durch den Umbau aufgrund geänderter Herstellungsprodukte oder die Modernisierung, um verbesserte Ergebnisse zu erzielen. Auch die Kombination von Maschinen hat rechtliche Konsequenzen. In allen Fällen steht der Betreiber hier in der Verantwortung die entsprechenden rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt die Durchführung einer Gefährdungsanalyse und den Nachweis der Sicherheit der Maschine vor.
Werden wesentliche Veränderungen vorgenommen, so wird der Betreiber im Sinne der Maschinenrichtlinie zum Hersteller. In der Konsequenz sind nun die Vorgaben der Maschinenrichtlinie in Bezug auf Risikobeurteilung, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung verbindlich einzuhalten.
Im Rahmen unserer Veranstaltung erhalten Sie Antworten auf die entscheidenden Fragen. Wann ist eine Veränderung wesentlich? Welche Vorgaben machen die BetrSichV und die MRL?
Sie lernen die Bedeutung der wichtigen Begrifflichkeiten und wir zeigen Ihnen die Herstellerpflichten auf. Weiterhin vermitteln wir Ihnen die Unterschiede zwischen Gefährdungsbeurteilung und Risikobeurteilung. Sie erhalten wertvolle Tipps rund um das Konformitätsbewertungsverfahren.
Werden wesentliche Veränderungen vorgenommen, so wird der Betreiber im Sinne der Maschinenrichtlinie zum Hersteller. In der Konsequenz sind nun die Vorgaben der Maschinenrichtlinie in Bezug auf Risikobeurteilung, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung verbindlich einzuhalten.
Im Rahmen unserer Veranstaltung erhalten Sie Antworten auf die entscheidenden Fragen. Wann ist eine Veränderung wesentlich? Welche Vorgaben machen die BetrSichV und die MRL?
Sie lernen die Bedeutung der wichtigen Begrifflichkeiten und wir zeigen Ihnen die Herstellerpflichten auf. Weiterhin vermitteln wir Ihnen die Unterschiede zwischen Gefährdungsbeurteilung und Risikobeurteilung. Sie erhalten wertvolle Tipps rund um das Konformitätsbewertungsverfahren.
Teilnehmerkreis:
Technische Leiter, Betriebsleiter, Produktionsleiter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Inhalt:
Betreiberpflichten, wesentliche Inhalte der Betriebssicherheitsverordnung
Bedeutung und Inhalte der Gefährdungsbeurteilung
Definition „wesentliche Veränderungen“
Herstellerpflichten nach Maschinenrichtlinie
Umfang eines Konformitätsbewertungsverfahren
Definitionen: Maschine, unvollständige Maschine, Anlage/Gesamtheit von Maschinen, Altmaschine
Risikobeurteilung: Vorgehensweise, Einschätzung der Auswirkungen von Veränderungen auf die Sicherheit der Maschine
Technische Dokumentation von Maschinen
Schnittstellen zwischen Herstellern und Betreibern, Verantwortlichkeiten
Probebetrieb, Inbetriebnahme, Abnahme
Bedeutung und Inhalte der Gefährdungsbeurteilung
Definition „wesentliche Veränderungen“
Herstellerpflichten nach Maschinenrichtlinie
Umfang eines Konformitätsbewertungsverfahren
Definitionen: Maschine, unvollständige Maschine, Anlage/Gesamtheit von Maschinen, Altmaschine
Risikobeurteilung: Vorgehensweise, Einschätzung der Auswirkungen von Veränderungen auf die Sicherheit der Maschine
Technische Dokumentation von Maschinen
Schnittstellen zwischen Herstellern und Betreibern, Verantwortlichkeiten
Probebetrieb, Inbetriebnahme, Abnahme
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:
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