EX/A42/DSB-VuV/08122016-1
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Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Oldenburg
Im Technologiepark 6
26129 Oldenburg
Geschäftsstelle Oldenburg
Im Technologiepark 6
26129 Oldenburg
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
571,20
EUR (inkl. USt)
(Netto: 480,00 EUR)
Gesamt
571,20
EUR (inkl. USt)
(Netto: 480,00 EUR)
Die Veranstaltung ist nicht mehr buchbar! |
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Ihr Nutzen:
Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 4g ist dem Beauftragten für den Datenschutz von der verantwortlichen Stelle eine Übersicht über die eingesetzten Verfahren der personenbezogenen Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen. Bei der Umsetzung in die Praxis treten häufig noch Unsicherheiten auf. In unserer Veranstaltung erarbeiten Sie sich unter fachkundiger Anleitung die Methodik zur Erstellung rechtskonformer Verfahrensverzeichnisse und -übersichten und führen zum Abschluss eine Vorabkontrolle selbstständig durch.
Hinweis: Zu allen Themen werden sowohl die gegenwärtigen Anforderungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch die Änderungen nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) praxisgerecht dargestellt und ausführlich diskutiert.
Hinweis: Zu allen Themen werden sowohl die gegenwärtigen Anforderungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch die Änderungen nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) praxisgerecht dargestellt und ausführlich diskutiert.
Teilnehmerkreis:
Das Seminar richtet sich an betriebliche Datenschutzbeauftragte und Verantwortliche in Unternehmen und Betrieben aller Branchen sowie Vereinen, die sich im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weiterbilden möchten.
Inhalt:
Was sind eigentlich Verfahrensverzeichnis, Verfahrensübersicht und Verfahrensregister?
Rechtliche Grundlagen eines Verfahrensverzeichnisses und einer Verarbeitungsübersicht
Erstellen eines Verfahrensverzeichnisses, praktische Übungen, gesetzliche Vorgaben, Struktur, Detaillierungsgrad
Was bedeutet Vorabkontrolle? Rechtliche Voraussetzungen, Inhalte, Durchführung, praktische Übungen bezogen auf das eigene Unternehmen
Rechtliche Grundlagen eines Verfahrensverzeichnisses und einer Verarbeitungsübersicht
Erstellen eines Verfahrensverzeichnisses, praktische Übungen, gesetzliche Vorgaben, Struktur, Detaillierungsgrad
Was bedeutet Vorabkontrolle? Rechtliche Voraussetzungen, Inhalte, Durchführung, praktische Übungen bezogen auf das eigene Unternehmen
Voraussetzungen:
Vorausgesetzt werden Kenntnisse aus den Bereichen des Datenschutzrechts, der Datenschutzorganisation sowie der modernen Informationstechnik und Datensicherheit, die z. B. im Seminar "Datenschutzbeauftragter (TÜV®)" erworben werden können.
Hinweise:
Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Personen begrenzt.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:
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