Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln ? Fortbildung
Ihr Nutzen:
Damit Sie auch in Zukunft als Befähigte Person Prüfungen an Anschlagmitteln durchführen können, müssen Sie Ihr fachliches Wissen hierzu auf dem aktuellen Stand halten. Die dafür relevanten Vorschriften und technischen Regeln sind sehr umfangreich und unterliegen dem ständigen Wandel.
Dieser Fortbildungslehrgang frischt Ihre vorhandenen Kenntnisse auf und vermittelt Ihnen wertvolles, aktuelles und handlungsorientiertes Wissen. Praktische Hinweise und die Möglichkeit eines Erfahrungsaustausches bieten Ihnen eine sofortige Umsetzung des Neuerlernten. In dieser Fortbildung vermitteln wir Ihnen praxisnah alle aktuellen rechtlichen und technischen Neuerungen. So können Sie auch in Zukunft Ihre Tätigkeit als Befähigte Person gemäß der BetrSichV und DGUV Regel 100-500 (bisherige BGR 500 Kap. 2.8) ausüben und die Prüfungen von Anschlagmitteln rechtskonform und fachkundig durchführen. Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde um „Zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV §2 (6)“ und dem ArbschG §7 bestellt werden zu können.
Teilnehmerkreis:
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlagmitteln vornimmt
Inhalt:
Aktuelle Gesetze und Verordnungen
Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel
Technische Neuerungen
Physikalische Grundbegriffe
Unfallgefahren
Rechtliche Stellung der Befähigten Person
Durchführung von Prüfungen
Verantwortung und Haftung
Erkennen von Verschleiß und Ablegereife
Schadensbeurteilung
Erforderliche Dokumentation
Erfahrungsaustausch
Voraussetzungen:
Zur Teilnahme an der Veranstaltung werden theoretische Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen in der Prüfung von Anschlagmitteln vorausgesetzt.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie