EX/A35/BFG-F/01062016-1
:
Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Hamburg
Große Bahnstr. 31
22525 Hamburg
Geschäftsstelle Hamburg
Große Bahnstr. 31
22525 Hamburg
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
499,80
EUR (inkl. USt)
(Netto: 420,00 EUR)
Gesamt
499,80
EUR (inkl. USt)
(Netto: 420,00 EUR)
Die Veranstaltung ist nicht mehr buchbar! |
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Ihr Nutzen:
Um als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz zu gewährleisten, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Auflagen weiterhin erfüllt, ist es erforderlich, sich regelmäßig fortzubilden.
Teilnehmerkreis:
Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig (empfohlen wird alle 2 Jahre) fortbilden müssen.
Inhalt:
Änderungen im deutschen Wasserrecht durch die
Umsetzung der EU-IED-Richtlinie in deutsches Recht
Neuregelung der Kompetenzordnung des GG seit der
Föderalismusreform vom 01.09.2006
Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz aus juristischer Sicht
- Rechte und Pflichten
- Organisation der Tätigkeit
- Dokumentation und Jahresbericht
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Verhindern von/Verhalten in Schadensfällen
- Umgang mit staatlichen Stellen/Aufsichtsorganen
Arbeitsteilung und Konsequenzen für die Verantwortlichkeiten zwischen
Geschäftsführung und Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz
Das Umweltschadensgesetz vom 10.05.2007 und seine Bedeutung für die Praxis
Haftung und Verantwortlichkeit
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Haftung im zivilrechtlichen Sinn
- Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht/Verantwortlichkeiten
- Verantwortliche Personen, §§ 9 II OWiG, 14 II StGB
- Innerbetriebliche Konflikte und Bewältigungsmöglichkeiten
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre
Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch und Diskussion
Umsetzung der EU-IED-Richtlinie in deutsches Recht
Neuregelung der Kompetenzordnung des GG seit der
Föderalismusreform vom 01.09.2006
Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz aus juristischer Sicht
- Rechte und Pflichten
- Organisation der Tätigkeit
- Dokumentation und Jahresbericht
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Verhindern von/Verhalten in Schadensfällen
- Umgang mit staatlichen Stellen/Aufsichtsorganen
Arbeitsteilung und Konsequenzen für die Verantwortlichkeiten zwischen
Geschäftsführung und Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz
Das Umweltschadensgesetz vom 10.05.2007 und seine Bedeutung für die Praxis
Haftung und Verantwortlichkeit
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Haftung im zivilrechtlichen Sinn
- Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht/Verantwortlichkeiten
- Verantwortliche Personen, §§ 9 II OWiG, 14 II StGB
- Innerbetriebliche Konflikte und Bewältigungsmöglichkeiten
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre
Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch und Diskussion
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:
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