EX/A38/DSB-02/30052016-1
:
Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Rhein-Ruhr
II. Hagen 7
45127 Essen
Geschäftsstelle Rhein-Ruhr
II. Hagen 7
45127 Essen
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
1.999,20
EUR (inkl. USt)
(Netto: 1.680,00 EUR)
Gesamt
1.999,20
EUR (inkl. USt)
(Netto: 1.680,00 EUR)
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Ihr Nutzen:
Die TÜV NORD Akademie vermittelt Ihnen das Grundlagenwissen für Ihre Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter. Die Theorie wird an vielen praktischen Beispielen anschaulich erklärt – praxisnah und rechtssicher! Durch die steigenden Möglichkeiten, Daten zu sammeln und auszuwerten, gewinnt der Datenschutz immer mehr an Bedeutung und wird zunehmend als Qualitätsmerkmal empfunden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) steckt den rechtlichen Rahmen ab. Unternehmen, Vereine und sonstige nicht-öffentliche Stellen sind zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet.
Das BDSG (§ 4 f.) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn personenbezogene Daten zum Zwecke der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert verarbeitet werden oder eine Vorabkontrolle nach § 4d Abs. 5 BDSG durchzuführen ist.
Unser Lehrgang vermittelt neuen und zukünftigen Datenschutzbeauftragten das Hintergrundwissen zum rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten. Neben den rechtlichen Grundlagen werden das organisatorische Umfeld sowie Aspekte der technisch-organisatorischen Maßnahmen des Datenschutzes angesprochen und an Praxisbeispielen erörtert. Als Vermittler und Berater zwischen Management, Betroffenen, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden werden hohe Anforderungen an die soziale Kompetenz des Datenschutzbeauftragten gestellt.
Im Anschluss an unser viertägiges Seminar haben Sie die Möglichkeit, an einer Prüfung mit dem Zertifikats-Abschluss Datenschutzbeauftragter (TÜV®) teilzunehmen. Dieses Zertifikat dokumentiert die Fachkunde über die Grundlagen der Anwendung der gesetzlichen Regelungen, der Kenntnisse im Bereich Datenschutz-Organisation sowie der IT-Sicherheit.
Das erforderliche Fachwissen des Datenschutzbeauftragten variiert je nach Umfang und Sensibilität der zu verarbeitenden Daten. Wir empfehlen Ihnen daher, nach dieser Grundausbildung vertiefende Weiterbildungen zu absolvieren, die sich an den speziellen Anforderungen Ihres Unternehmens orientieren. Nutzen Sie hierzu unser vielseitiges Programm und erweitern Sie somit Ihre Fachkunde zum Thema Datenschutz.
Das BDSG (§ 4 f.) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn personenbezogene Daten zum Zwecke der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert verarbeitet werden oder eine Vorabkontrolle nach § 4d Abs. 5 BDSG durchzuführen ist.
Unser Lehrgang vermittelt neuen und zukünftigen Datenschutzbeauftragten das Hintergrundwissen zum rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten. Neben den rechtlichen Grundlagen werden das organisatorische Umfeld sowie Aspekte der technisch-organisatorischen Maßnahmen des Datenschutzes angesprochen und an Praxisbeispielen erörtert. Als Vermittler und Berater zwischen Management, Betroffenen, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden werden hohe Anforderungen an die soziale Kompetenz des Datenschutzbeauftragten gestellt.
Im Anschluss an unser viertägiges Seminar haben Sie die Möglichkeit, an einer Prüfung mit dem Zertifikats-Abschluss Datenschutzbeauftragter (TÜV®) teilzunehmen. Dieses Zertifikat dokumentiert die Fachkunde über die Grundlagen der Anwendung der gesetzlichen Regelungen, der Kenntnisse im Bereich Datenschutz-Organisation sowie der IT-Sicherheit.
Das erforderliche Fachwissen des Datenschutzbeauftragten variiert je nach Umfang und Sensibilität der zu verarbeitenden Daten. Wir empfehlen Ihnen daher, nach dieser Grundausbildung vertiefende Weiterbildungen zu absolvieren, die sich an den speziellen Anforderungen Ihres Unternehmens orientieren. Nutzen Sie hierzu unser vielseitiges Programm und erweitern Sie somit Ihre Fachkunde zum Thema Datenschutz.
Teilnehmerkreis:
Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die sich zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten qualifizieren lassen wollen bzw. gerade neu bestellt worden sind, die die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter ausüben möchten sowie für interessierte Personen, die sich mit dem Thema Datenschutz befassen.
Inhalt:
Teil 1 - Rechtliche Grundlagen
Einführung in das Datenschutzrecht
- Gegenstand des Datenschutzrechts
- Anwendbares Recht im Überblick
- Grundgesetzliche und europarechtliche Bezüge
- Anwendungsbereich des BDSG
- Abgrenzung BDSG, TKG, TMG, BetrVG
- Begriffe, Prinzipien und Systematik
- Auftragsdatenverarbeitung (Begriff, Folgen)
Die Einwilligung des Betroffenen nach BDSG
- Europarechtliche Vorgaben
- Voraussetzungen nach § 4a BDSG
- Grundlagen zur Werbe-Einwilligung
- Widerruf der Einwilligung
Gesetzliche Erlaubnisnormen nach BDSG
- Überblick über die Erlaubnisnormen im BDSG
- Abgrenzung der Anwendungsbereiche
- Grundtatbestände der §§ 28, 29, 32 BDSG im Einzelnen
- Rechtsfolgen bei Verstößen nach § 43 BDSG (kurz)
Teil 2 - Datenschutz-Organisation
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
- Voraussetzungen zur Bestellung
- Stellung im Betrieb
- Fachkunde und Zuverlässigkeit
- Aufgabenwahrnehmung
Verfahrensverzeichnis und Vorabkontrolle
- Verantwortlichkeiten
- Inhalte - welche Angaben sind zu machen?
- Vorabkontrolle - wann muss sie erfolgen?
- Praxisübungen
- Formulare und Werkzeuge
- Vorgehen bei einer Vorabkontrolle
Datenschutzgerechte Geschäftsprozesse
- Betroffenenrechte gewährleisten
- Praktische Beispiele, wie der bDSB auf eine richtige Ablauforganisation hinwirken kann
Rechte des Betroffenen
- Transparenzrechte des Betroffenen
- Folgerechte auf Berichtigung, Löschung, Sperrung
- Widerspruchsrechte
- Meldepflicht bei Datenschutzpannen nach § 42a BDSG
- Rechtsfolgen bei Verstößen
Was kommt nach dem Einführungsseminar
- Ein Handlungsleitfaden für die ersten Wochen
- Rahmenbedingungen für die Aufgabenwahrnehmung im Unternehmen verankern
- Informationsmanagement
- Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, den Fachabteilungen und dem Betriebsrat
Datenschutzmanagement
- Grundlagen
- Verantwortung der Geschäftsführung
- Verpflichtung zum Datenschutzmanagement
- Aufbau
- Analysieren des Ist-Zustandes
- Datenschutzziele definieren
- Planen und Einführen von Maßnahmen
- Überwachen der Maßnahmen
Die Aufsichtsbehörde
- Aufgaben und Befugnisse
- Prüfpraxis
- Sanktionen
Teil 3 - Informationssicherheit
Begriffe und Kategorien
- Abgrenzung Datenschutz - Informationssicherheit
- Bestandteile der Informationssicherheit:
- Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität,
- Transparenz, Nicht-Verkettbarkeit, Kontingenz
Gefährdungen der Informationssicherheit
- Häufige Schwachstellen
- Häufige Bedrohungen
Technische und organisatorische Maßnahmen
- Allgemeine Anforderungen nach § 9 BDSG
- Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen
- Handlungsempfehlungen der Datenschutzbehörden
- IT-Grundschutzkataloge des BSI
Anlage zum BDSG: Umsetzung der 8 Gebote in der Praxis
- Zutrittskontrolle
- Zugangskontrolle
- Zugriffskontrolle
- Weitergabekontrolle
- Eingabekontrolle
- Auftragskontrolle
- Verfügbarkeitskontrolle
- Getrennte Verarbeitung
Einführung in das Datenschutzrecht
- Gegenstand des Datenschutzrechts
- Anwendbares Recht im Überblick
- Grundgesetzliche und europarechtliche Bezüge
- Anwendungsbereich des BDSG
- Abgrenzung BDSG, TKG, TMG, BetrVG
- Begriffe, Prinzipien und Systematik
- Auftragsdatenverarbeitung (Begriff, Folgen)
Die Einwilligung des Betroffenen nach BDSG
- Europarechtliche Vorgaben
- Voraussetzungen nach § 4a BDSG
- Grundlagen zur Werbe-Einwilligung
- Widerruf der Einwilligung
Gesetzliche Erlaubnisnormen nach BDSG
- Überblick über die Erlaubnisnormen im BDSG
- Abgrenzung der Anwendungsbereiche
- Grundtatbestände der §§ 28, 29, 32 BDSG im Einzelnen
- Rechtsfolgen bei Verstößen nach § 43 BDSG (kurz)
Teil 2 - Datenschutz-Organisation
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
- Voraussetzungen zur Bestellung
- Stellung im Betrieb
- Fachkunde und Zuverlässigkeit
- Aufgabenwahrnehmung
Verfahrensverzeichnis und Vorabkontrolle
- Verantwortlichkeiten
- Inhalte - welche Angaben sind zu machen?
- Vorabkontrolle - wann muss sie erfolgen?
- Praxisübungen
- Formulare und Werkzeuge
- Vorgehen bei einer Vorabkontrolle
Datenschutzgerechte Geschäftsprozesse
- Betroffenenrechte gewährleisten
- Praktische Beispiele, wie der bDSB auf eine richtige Ablauforganisation hinwirken kann
Rechte des Betroffenen
- Transparenzrechte des Betroffenen
- Folgerechte auf Berichtigung, Löschung, Sperrung
- Widerspruchsrechte
- Meldepflicht bei Datenschutzpannen nach § 42a BDSG
- Rechtsfolgen bei Verstößen
Was kommt nach dem Einführungsseminar
- Ein Handlungsleitfaden für die ersten Wochen
- Rahmenbedingungen für die Aufgabenwahrnehmung im Unternehmen verankern
- Informationsmanagement
- Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, den Fachabteilungen und dem Betriebsrat
Datenschutzmanagement
- Grundlagen
- Verantwortung der Geschäftsführung
- Verpflichtung zum Datenschutzmanagement
- Aufbau
- Analysieren des Ist-Zustandes
- Datenschutzziele definieren
- Planen und Einführen von Maßnahmen
- Überwachen der Maßnahmen
Die Aufsichtsbehörde
- Aufgaben und Befugnisse
- Prüfpraxis
- Sanktionen
Teil 3 - Informationssicherheit
Begriffe und Kategorien
- Abgrenzung Datenschutz - Informationssicherheit
- Bestandteile der Informationssicherheit:
- Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität,
- Transparenz, Nicht-Verkettbarkeit, Kontingenz
Gefährdungen der Informationssicherheit
- Häufige Schwachstellen
- Häufige Bedrohungen
Technische und organisatorische Maßnahmen
- Allgemeine Anforderungen nach § 9 BDSG
- Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen
- Handlungsempfehlungen der Datenschutzbehörden
- IT-Grundschutzkataloge des BSI
Anlage zum BDSG: Umsetzung der 8 Gebote in der Praxis
- Zutrittskontrolle
- Zugangskontrolle
- Zugriffskontrolle
- Weitergabekontrolle
- Eingabekontrolle
- Auftragskontrolle
- Verfügbarkeitskontrolle
- Getrennte Verarbeitung
Hinweise:
Die Bestellung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist nicht vereinbar mit Positionen, die zu einer Interessenkollision führen würden, wie z.B. Geschäftsführer, Prokurist, IT- oder Personalleiter.
Als Schulungsunterlage erhalten Sie neben den Referentenunterlagen mit praxisorientierten Empfehlungen und Checklisten das Taschenbuch "Beck-Texte im dtv: Datenschutzrecht".
Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine separate Anmeldung erforderlich, es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie.
Als Schulungsunterlage erhalten Sie neben den Referentenunterlagen mit praxisorientierten Empfehlungen und Checklisten das Taschenbuch "Beck-Texte im dtv: Datenschutzrecht".
Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine separate Anmeldung erforderlich, es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:
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