EX/A36/PSB/05122016-1
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Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Hannover
Am TÜV 1
30519 Hannover
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
987,70
EUR (inkl. USt)
(Netto: 830,00 EUR)

Gesamt
987,70
EUR (inkl. USt)
(Netto: 830,00 EUR)

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Ihr Nutzen:
In unserer Veranstaltung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), Teil 1 - Basiswissen vermitteln wir Ihnen gesetzliche Anforderungen (z. B. Produktsicherheitsgesetz, Produkthaftungsgesetz) sowie Anforderungen an die Dokumentation und Risikobewertung. Ihre Aufgabe ist die Vermeidung von Fehlern in der Produktentwicklungsphase, während der Fertigung und die schnelle Reaktion auf Fehler nach der Auslieferung. Dieses schließt die Anwendung von Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit ein. Hieraus resultiert die Notwendigkeit der frühzeitigen Einbindung des Produktsicherheitsbeauftragten in die Entwicklungs- und Fertigungsprozesse. Sie können Risikobewertungen im Rahmen von Projekten, Prozessen oder Produkten durchführen. Sie unterstützen die Fertigungsprozesse mit der Anwendung von Methoden zur Fehlervermeidung.

Durch den Bezug zu Normen, zu Gesetzen und zu kundenspezifischen Anforderungen lernen Sie die Aufgaben und Befugnisse eines Produktsicherheitsbeauftragten kennen und diese durch Praxisbeispiele gesichert anzuwenden.

Unternehmen, die Zulieferer in der Automobilindustrie sind, empfehlen wir den Besuch der Schulung „Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), Teil 2 - automotive" inkl. Prüfung. Hier vermitteln wir Ihnen die kundenspezifischen Anforderungen der Automobilhersteller (z. B. VW-Formel Q). Zu dieser Prüfung muss eine separate Anmeldung erfolgen.
Teilnehmerkreis:
Diese Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsführung, technische Leitung, Konstrukteure, Entwicklungsleiter sowie Mitarbeiter des Qualitätsmanagements/der Qualitätssicherung und des Kunden-/Reklamationsmanagements, die die Aufgabe des Produktsicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
Inhalt:
1. Tag:
Grundlagen und Kenntnisse des Produktsicherheitsbeauftragten
- Produktsicherheit als Teil des Compliance Managements
- Haftung für fehlerhafte Produkte, Übersicht zu den Rechtsgebieten
- Produktsicherheitsgesetz und behördliche Marktüberwachung
- Vertragliche Haftung, Sachmängelhaftung SMG, BGB § 280, § 311, § 241
- Gesetzliche Haftung (Produzentenhaftung), Produkthaftungsgesetz und BGB § 823
- Umgang mit Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV)
- Umgang mit Produkthaftpflichtversicherungen
- Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken für die Verantwortlichen
- Anforderungen an gerichtsfeste Dokumente und Qualitätsnachweise (Aufzeichnungen)
- Organisationspflichten im Produktentstehungsprozess und im Rahmen der Produktbeobachtung

2. Tag:
Aufgaben und Kompetenzen des Produktsicherheitsbeauftragten
- Stellenbeschreibung des Produktsicherheitsbeauftragten
- Befugnisse und Eskalationsprozess
- Risikomanagement für Projekte, Prozesse und Produkte
- Konfigurations- und Änderungsmanagement
- Produktkennzeichnung und Produktrückverfolgbarkeit
- Methoden und Techniken der Problemlösung
- Maßnahmenmanagement und Verifikation der Wirksamkeit
- Anwendung von Methoden zur Fehlervermeidung
Hinweise:
Unternehmen, die Zulieferer in der Automobilindustrie sind, empfehlen wir den Besuch der Schulung "Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV) Teil 2 - automotive" inkl. Prüfung. Hier vermitteln wir Ihnen die kundenspezifischen Anforderungen der Automobilhersteller (z. B. VW-Formel Q). Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine separate Anmeldung erforderlich, es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:


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24.06.2024