Haftung der technischen Leiter und Verantwortlichen
Strafrecht, Schadensersatz und arbeitsrechtliche Folgen
Ihr Nutzen:
Wer Einfluss auf die Technik hat, der trägt rechtlich die Verantwortung, wenn die Technik versagt! Beim Einsatz von Maschinen oder beim Betrieb von Anlagen muss immer die Sicherheit im Vordergrund stehen. Eine Vielzahl verschiedener Regelwerke gibt konkrete Vorgaben, um Menschen und Technik vor Gefahren zu schützen.
Trotz allen Sicherheitsvorkehrungen und konstruktiver Maßnahmen, kann es aber immer zu Unfällen und Schadensereignissen kommen. Ist dem technischen Management in solchen Fällen ein Fehlverhalten nachzuweisen, beispielsweise die Missachtung von Vorschriften, so drohen Strafen und die persönliche Haftung. Viele Gerichtsurteile belegen die strenge Haftung des verantwortlichen technischen Managements in straf- und schadensersatzrechtlicher Hinsicht.
Nach dem Besuch unserer Veranstaltung kennen Sie die Grundlagen der straf- und zivilrechtlichen Haftung. Wir vermitteln Ihnen, welche Haftungsforderungen in Abhängigkeit der Position gegen Sie geltend gemacht werden können und wie Sie sich für den Ernstfall absichern können. Sie sind in der Lage Maßnahmen zur Haftungsvermeidung und -reduzierung zu entwickeln und in Ihrem Unternehmen umsetzen.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Teilnehmerkreis:
Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die für den sicheren Einsatz technischer Anlagen und Geräte Verantwortung tragen. Angesprochen sind insbesondere Werks- und Betriebsleiter, technische Führungskräfte und Betriebsbeauftragte, die für die Betriebsorganisation und den sicheren Betrieb von Anlagen, Maschinen und Informationstechnik verantwortlich und haftbar sind.
Inhalt:
Überblick zur Haftung - Der Sorgfaltsmaßstab: Die anerkannten Regeln der Technik, Stand der Technik und Haftungsgründe – Vertrags- und Verkehrssicherungspflichten - Stand von Wissenschaft und Technik - DIN & Co.: Sicherheit durch Beachtung von technischen Richtlinien?
Haftung für und aus technischen Risiken - Allgemeine Verkehrssicherungspflichten - Betreiber- und Anlagenhaftung - Betriebssicherheit - Produkthaftung
Arbeitnehmerhaftung - Haftung gegenüber Arbeitgeber und Dritten - Fälle der beschränkten und unbeschränkten Haftung - Wie haften FASi, SiGeKo, Sicherheitsbeauftragte etc.?
Organisationshaftung und Haftung für Dritte - Haftung für fehlerhafte Organisation - Grundsätze der Delegation - Haftung für Lieferanten und Subunternehmer
Strafrechtliche Haftung und Ordnungswidrigkeiten - Strafbarkeitsvoraussetzungen - Fallbeispiele: Lederspray, Eissporthalle, Transrapid und Schwebebahn - Strafrechtliche Haftung des Vorgesetzten
Möglichkeiten der Haftungsvermeidung - Aufklärung- und Warnhinweise: Die Katze in der Mikrowelle - Entlastung durch Risiko-Management & Compliance - Gerichtsfeste Dokumentation: Wer schreibt, der bleibt
Hinweise:
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.