Meisterliches Können, souveräner Umgang mit den Betriebsmitteln und Durchsetzungskraft bestimmen u. a. das Qualitätsprofil des Meisters für Kraftverkehr (m/w). Diese Qualifizierung unterstützt den Meister für Kraftverkehr (m/w) bei der Bewältigung vielfältiger betrieblicher Aufgaben. Sie erwerben breites kaufmännisches, organisatorisches und dispositives Know-how zur Erbringung von qualifizierten Aufgaben im Bereich Fuhrparkmanagement und Fuhrparktechnik. Zudem qualifizieren Sie sich für das Planen, Steuern und Überwachen von Fahrzeugen und sonstigen Betriebsmitteln unter Berücksichtigung technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Anforderungen. Der Meisterbrief eröffnet Ihnen Chancen für den Einstieg ins mittlere Management in einer zukunftsfähigen Branche.
Teilnehmerkreis:
Personen, die in den Bereichen Lager, Logistik, Transport und Verkehr tätig sind und sich für betriebliche Fach- und Führungsaufgaben qualifizieren wollen
Inhalt:
Teil A: Arbeits- und berufspädagogischer Teil (AEVO) - Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen - Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken - Ausbildung durchführen - Ausbildung abschließen
Teil B: Grundlegende Qualifikationen - Rechtsbewusstes Handeln - Betriebswirtschaftliches Handeln - Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung - Zusammenarbeit im Betrieb
Teil C: Handlungsspezifische Qualifikationen - Handlungsbereich Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement - Fuhrparktechnik - Fuhrparkmanagement - Handlungsbereich Organisation und Kommunikation - Betriebliches Kostenwesen und Controlling - Planung, Steuerung und Kommunikationssysteme - Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz - Qualitätsmanagement - Handlungsbereich Führung und Personal - Personalführung - Personalentwicklung
Voraussetzungen:
Zur IHK-Prüfung im Prüfungsteil Teil B "Grundlegende Qualifikationen": - erfolgreiche Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe im Bereich Berufskraftfahrer oder Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und mind. ein Jahr Berufspraxis oder - mindestens vier Jahre Berufspraxis
Zur IHK-Prüfung im Prüfungsteil C "Handlungsspezifische Qualifikationen": - erfolgreiches Ablegen der Prüfungsteile A (AEVO) und B (Grundlegende Qualifikationen), das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt sowie mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis
Hinweise:
Die Prüfungsgebühr wird Ihnen separat durch die zuständige IHK in Rechnung gestellt.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Von IHK erstelltes Zeugnis nach bestandener Abschlussprüfung