Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, im Falle eines Notfalls geeignete Maßnahmen zu treffen. Zur Evakuierung der Beschäftigten in seinem Unternehmen ist die Ausbildung und Bestellung von Evakuierungshelfern bzw. Räumungsbeauftragten ein unverzichtbarer Beitrag, um dieser Verpflichtung gerecht zu werden. In unserer eintägigen Veranstaltung erhalten die Teilnehmer das notwendige Wissen, um in einem Brandfall oder in einer anderen Notfallsituation die ihnen zugewiesenen, im Gebäude befindlichen Personen gut organisiert und zielgerichtet evakuieren zu können. Hierzu muss der Evakuierungshelfer auch die Gefahren, welche von Feuer und Rauch ausgehen, richtig einschätzen können. Die enorme Ausbreitung von Rauch und die rasante Entwicklung eines Brandes werden im Seminar aufgezeigt. Auch die Planung von Evakuierungsübungen sowie das menschliche Verhalten in Paniksituationen werden vermittelt, um künftig wirkungsvoll die Aufgaben unter Berücksichtigung bestehender rechtlicher Grundlagen und Richtlinien wahrnehmen zu können.
Teilnehmerkreis:
Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben eines Evakuierungshelfers übernehmen sollen
Inhalt:
Rechtliche Grundlagen: Verantwortung und Verpflichtung des Unternehmers
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Evakuierungshelfers
Hintergründe, Sinn und Nutzen von Evakuierungsübungen
Zu erwartendes Verhalten von Mitarbeitern
Verhalten von Menschen im Schadensfall
Alarmpläne und Notfallpläne/Alarmregeln im Notfall
Flucht- und Rettungswege
Rettungsketten und Sammelstellen
Richtige Planung, Vorbereitung und Durchführung von Evakuierungsübungen
Demonstration zur Ausbreitung von Rauch
Voraussetzungen:
Hinweise:
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie