Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang nach § 7 der 5. BImSchV
Ihr Nutzen:
In diesem behördlich anerkannten Lehrgang erwerben Sie die fachliche Qualifikation, die Sie für die Bestellung als Störfallbeauftragter benötigen. Die Anforderungen an Ihre Fachkunde nach § 7 und Anhang II der 5. BImSchV werden in diesem Lehrgang vermittelt. Die Neuerungen, die durch die Industrieemissionsrichtlinie seit 2013 gelten, werden ebenfalls vorgestellt.
Teilnehmerkreis:
Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die die Qualifikation eines Störfallbeauftragten erwerben wollen. Davon betroffen sind Unternehmen, in denen mit größeren Mengen gefährlicher Stoffe umgegangen wird, wie z. B. Raffinerien, Petrochemie, Chemie, Metallindustrie, Lager- und Logistikunternehmen, Kraftwerke usw.
Inhalt:
Rechtliche Grundlagen
Arten und Hierarchie der Rechtsvorschriften
Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten - Chemikaliengesetz (ChemVerbotsV, GefStoffV) - Katastrophenschutzrecht, Brandschutzrecht (Landesrecht) - Gerätesicherheitsgesetz - Technische Regeln, wie z. B. TRGS
Rechte und Pflichten des Störfallbeauftragten - Verantwortlichkeiten/Delegation, Haftung, Ordnungswidrigkeiten
Anwendbarkeit der Störfallverordnung - Aufbau und Inhalt der Störfallverordnung - Betriebsbereiche/genehmigungsbedürftige Anlagen außerhalb von Betriebsbereichen - Was ist ein Betriebsbereich? - Anwendung der Summen-/Quotientenregel auf Betriebsbereiche - Anzeige von Betriebsbereichen, Gruppen von Betriebsbereichen
Workshop: Ermittlung von Betriebsbereichen
Sicherheitskonzept und Sicherheitsbericht - Anforderungen und Umsetzung - Überprüfung und Fortschreibung des Konzeptes und des Sicherheitsberichtes
Sicherheitsmanagementsystem SMS - Organisation und Personal - Ermittlung und Bewertung der Gefahren von Störfällen - Überwachung des Betriebs, sichere Durchführung von Änderungen - Planung für Notfälle - Überwachung der Leistungsfähigkeit des SMS - Systematische Überprüfung und Bewertung
Beispiele zum Stand der Sicherheitstechnik
Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
Stoffliches Gefahrenpotenzial - Chemische, physikalische, human- und ökotoxikologische Eigenschaften der Stoffe und deren Zubereitung - Reaktionen - Stoffentstehungen bei Störungen
Grundlagen des Explosionsschutzes - Explosionsschutzdokument
Sicherheitsüberprüfungsgesetz und Sabotageschutz - Auswirkungen auf Störfallbetriebe
Betriebliche Sicherheitsorganisation - Überwachung, Beurteilung und Begrenzung von Immissionen bei Störungen - Der Störfallbeauftragte in der Praxis
Die IE-Richtlinie in der betrieblichen Praxis
Voraussetzungen:
Voraussetzungen für die Fachkunde nach § 7 der 5. BImSchV sind der Abschluss eines Studiums auf den Gebieten des Ingenieurwesens, der Chemie oder der Physik an einer Hochschule sowie die Teilnahme an einem oder mehreren von der zuständigen obersten Landesbehörde oder nach Landesrecht bestimmten Behörde anerkannten Lehrgangs, in denen Kenntnisse zu dieser Verordnung vermittelt wurden, die für die Aufgaben des Beauftragten erforderlich sind. Ausnahmen in Einzelfällen sind mit der zuständigen Behörde abzusprechen.