Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für Baustellenkoordinatoren (nach RAB 30)
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach § 3 Baustellenverordnung
Ihr Nutzen:
Dieser Lehrgang gilt als Nachweis der arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse, wie sie in Anlage B zur RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) beschrieben sind. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs sowie eines Lehrgangs zu den speziellen Koordinatorenkenntnissen für Baustellenkoordinatoren können Sie als Baustellenkoordinator tätig werden, sofern Sie die baufachlichen Kenntnisse und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in Planung und/oder Ausführung haben.
Teilnehmerkreis:
Bauherren, Bauherrenvertreter, Bauingenieure, Architekten, Bauleiter, Fach- und Führungskräfte im Baubereich mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in Planung und/oder Ausführung
Inhalt:
Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (gemäß Anlage B zur RAB 30) - Grundlagen - Technische Arbeitsschutzvorschriften, Betriebssicherheitsverordnung - Schriftliche Erfolgskontrolle
Voraussetzungen:
Mindestens zweijährige Berufserfahrung in Planung und/oder Ausführung sowie baufachliche Kenntnisse
Hinweise:
Die Schulung entspricht den Anforderungen der Anlage B zur RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen).