Nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) "Grundsätze der Prävention" § 4 (1) und der Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer die Pflicht, seine Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies betrifft auch die Unterweisung der Gabelstaplerfahrer. Mit diesem Seminar kommen Sie als Unternehmer Ihrer jährlichen Unterweisungspflicht nach § 12 Arbeitsschutzgesetz nach.
Im Rahmen unseres Seminars erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die geltenden Rechtsgrundlagen und werden auf Gefahrenquellen im Arbeitsalltag aufmerksam gemacht.
Teilnehmerkreis:
Gabelstaplerfahrer, die bereits im Besitz eines Fahrerausweises sind