Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten
Sachkundeschulung nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 54 (bisherige BGV D8), DGUV Grundsatz 309-007 und 309-008 (bisherige BGG 956 und BGG 956-1)
Ihr Nutzen:
Die DGUV Vorschrift 54 (bisherige BGV D8) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten vor. Nach § 23 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass diese Arbeitsmittel entsprechend den Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jedoch einmal jährlich, durch eine Befähigte Person geprüft werden.
Wir vermitteln Ihnen im Rahmen unserer Veranstaltung die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Winden, Hub- und Zuggeräte wiederkehrend zu prüfen und zur weiteren Verwendung freizugeben.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde um „Zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV §2 (6)“ und dem ArbschG §7 bestellt werden zu können.
Teilnehmerkreis:
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten eingesetzt werden sollen
Inhalt:
Rechtliche Grundlagen - Betriebssicherheitsverordnung - Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik - Arbeitsschutzvorschriften - DIN-Normen - DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007, DGUV Grundsatz 309-008, DGUV Regel 100-500 (bisherige BGV D8, BGG 956, BGG 956-1 und BGR 500 Kapitel 2.8)
Bauvorschriften - Baugruppen und Bauelemente - Sicherheitstechnische Einrichtungen
Durchführung von Prüfungen - Verantwortung und Haftung bei Prüfungen - Bedeutung der Befähigten Person - Schäden und deren Beurteilung - Arbeitsschutz bei der Prüfung - Dokumentation - Einweisung in die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten
Schriftlicher Wissenstest
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie