Medizinprodukteberater und Sicherheitsbeauftragter
Gemäß §§ 30 und 31 Medizinproduktegesetz (MPG)
Ihr Nutzen:
Die §§ 30 und 31 des Medizinproduktegesetzes (MPG) regeln die Aufgaben, die Verantwortungen und die Anforderungen an Medizinprodukteberater und Sicherheitsbeauftragte.
Medizinprodukteberater ist, wer Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informiert oder in deren sachgerechte Handhabung einweist.
Der Sicherheitsbeauftragte ist eine von jedem Hersteller zu bestimmende Person, die bekannt gewordene Risiken im Zusammenhang mit Medizinprodukten untersucht und für angemessene Korrekturmaßnahmen verantwortlich ist. Sie muss der zuständigen Behörde gemeldet werden. Beide Positionen spielen eine entscheidende Rolle im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Medizinprodukte-Beobachtungs- und -Meldesystems.
In diesem Seminar lernen Sie die gesetzlichen Vorgaben des MPG und seine Verordnungen kennen. Damit sind Sie in der Lage, diese rechtssicher umzusetzen und im Schadensfall die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.
Teilnehmerkreis:
Als Medizinprodukteberater oder als Sicherheitsbeauftragter für Medizinprodukte tätige Personen
Inhalt:
Gesetzliche Grundlagen des Medizinprodukterechts - EG-Richtlinien - Das Medizinproduktegesetz und dazugehörige Verordnungen - Definition und Begriffsbestimmungen