Um den Nachweis der notwendigen Fachkunde im Sinne des §4f BDSG zu erbringen, muss der Datenschutzbeauftragte auch über ein ausreichendes IT-Know-how verfügen. Der Schwerpunkt unseres Seminars liegt in der Vermittlung von Basiswissen aus dem Bereich der Informationstechnologie. Die Teilnehmer lernen die wichtigsten IT-Begriffe kennen und es werden Grundlagen vermittelt, um die Zusammenhänge zwischen technischen Komponenten und deren Auswirkungen auf datenschutzrechtliche Anforderungen verstehen und beurteilen zu können. Nach dem Besuch unserer Schulung haben Sie die notwendige Wissensgrundlage in den relevanten Technologien und können sich mit der IT-Abteilung adäquat austauschen.
Teilnehmerkreis:
Datenschutzbeauftragte und solche, die es werden wollen, IT-Sicherheitsbeauftragte, Verantwortliche in den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit, Revisoren und IT-Revisoren, Wirtschaftsprüfer, Mitarbeiter aus dem Bereich Personal und Betriebsräte
Inhalt:
Netzwerkkomponenten -Server (z. B. Mailserver, Internetserver, Proxyserver) -Clients (z. B. PC, mobile Clients, Thin Client) -Hardware (z. B. Router, Switch, Firewall, USV) -Mobile Geräte (z. B. Laptop, externe Datenträger, Smartphones)
Netzwerke -Netzwerkdienste (z. B. DNS) -Topologien -Protokolle (z. B. TCP/IP) -Internet, Intranet, Extranet -WLAN -VoIP
Anwendungen -Software -Maildienste (z. B. Microsoft Exchange)
Infrastruktur -Gebäude- und Raumstruktur (z. B. Serverraum) -Klima -Notstrom
Neue Entwicklungen, wie z. B. Cloud Computing, Social Media
Hinweise:
Die verantwortliche Stelle hat dem Datenschutzbeauftragten zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Fachkunde die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu ermöglichen sowie deren Kosten zu übernehmen (gemäß § 4 f. Absatz 2 und 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)).