Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die im Juni 2015 in Kraft getreten ist, verfolgt sowohl das Ziel, einen verbesserten Arbeitsschutz beim Umgang mit Arbeitsmitteln sicher zu stellen, als auch einen optimaleren Schutz Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen. Außerdem ist ein erklärtes Ziel, eine Vereinfachung der Anwendung von Arbeitsschutzregelungen bei Arbeitsmitteln insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu erreichen. Allgemein steht die generelle Verbesserung des Arbeitsschutzes im Vordergrund.
In unserer Veranstaltung erhalten Sie einen ausführlichen Überblick über die neue Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Sie erfahren, welche Änderungen die Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung mit sich bringt und können die Auswirkungen auf Ihre betrieblichen Belange besser einschätzen.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Teilnehmerkreis:
Unternehmer, Technische Leiter, betriebliche Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte
Inhalt:
Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen im Arbeitsschutz
Verordnungen und Regelwerke zum Arbeitsschutz
Ziele der geänderten Betriebssicherheitsverordnung
Grundlegende Aspekte der neuen Verordnung und deren Anhänge - Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen - Gefährdungsbeurteilungen - Neuerungen bezüglich Prüfungen und Befähigte Personen - Unterweisungen, Betriebsanweisungen - Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (Anhang 1) - Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen (Anhang 2) - Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (Anhang 3)