Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ? Fortbildung
Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV
Ihr Nutzen:
Dieses behördlich anerkannte Fortbildungsseminar informiert über die neuesten Regelungen, die nach der Novellierung des BImSchG und einer Reihe weiterer nationaler Vorschriften zu beachten sind. Es bezieht sich grundsätzlich auf alle genehmigungsbedürftigen Anlagen.
Teilnehmerkreis:
Die Veranstaltung richtet sich an bestellte Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen. Fachlich Interessierte aus Industrie, Behörden, Berufsgenossenschaften oder aus dem Sachverständigenbereich sind ebenfalls angesprochen.